Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen Ihrerseits möchten wir unser Rundschreiben „WICHTIGE Informationen zur neuen Finanzierung der Telematikinfrastruktur ab dem Quartal 3/2023“ vom 04.09.2023 betreffend, die Begrifflichkeiten in der Tabelle zum Punkt „Vorausgesetzte TI-Fachanwendungen“ schärfen. Mit der Darstellung der einzelnen TI-Anwendungen und der Kennzeichnung unter „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“ ist nicht die tatsächliche Verfügbarkeit innerhalb Ihrer Praxis dargestellt, sondern ob der Nachweis des Vorhandenseins (über die Betriebsbereitschaftserklärung oder wenn bereits technisch möglich im Datensatz der Abrechnungsdatei*) bereits gegenüber der KV Sachsen erfolgte.
*Grundlage Abrechnungsdatei Quartal 1/2023 sowie die Betriebsbereitschaftsmeldungen bis zum 30.08.23
Bitte beachten Sie diesbezüglich nachfolgend die Übersicht:
Verpflichtend ab Quartal | TI-Fachanwendung | Anzeige im Mitgliederportal der KV Sachsen, im Reiter „weitere Dienste“ | Automatische Erfassung über die Quartalsabrechnung - keine manuelle Anzeige |
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3/2023 | bis 30.09.2023 | ||
NFDM und eMP | X | ||
ePA | X | ||
ePA 2.0 (wenn verfügbar) | X | ||
KIM | X | ||
4/2023 | bis 31.12.2023 | ||
eAU | X | ||
1/2024 | bis 31.03.2024 | ||
eRezept | X | ||
eArztbrief | X |
Hinweis zur Betriebsbereitschaftsmeldung der TI-Fachanwendung elektronische Patientenakte (ePA):
Die Betriebsbereitschaftserklärung der ePA im Mitgliederportal, welche u. a. zum Ausschluss möglicher Sanktionen (Honorarkürzungen) diente, ist mit der Verfügbarkeit der ePA 2.0 nun über einen Datensatz innerhalb der Abrechnungsdatei für die KV Sachsen erkenntlich. Somit ist eine separate Meldung der ePA 2.0 nicht erforderlich.
Der Nachweis der technischen Verfügbarkeiten für die TI-Fachanwendungen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronischer Arztbrief (eArztbrief) können seit dem 12.09.2023 ausschließlich mittels Betriebsbereitschaftserklärung im Mitgliederportal der KV Sachsen angezeigt werden.
Bitte prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob für alle in Ihrer Praxis eingeführten TI-Fachanwendungen der Nachweis über den zuvor genannten Weg im Mitgliederportal erfolgte.