Im Rahmen der MGV-Vereinbarung haben sich die Vertragspartner auf bestimmte Förderungen einzelner Leistungen bzw. bestimmter Leistungserbringer verständigt. Grundlage hierfür bilden die Kriterien des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 456. Sitzung und seiner Folgebeschlüsse.

Folgende förderungswürdigen Leistungen wurden für das Jahr 2024 vereinbart.

Eine Beschreibung der jeweiligen Fördersystematik finden Sie in der jeweiligen Rubrik. Bitte beachten Sie, dass für einige Leistungen eine Genehmigung erforderlich ist. Weiterhin bitten wir Sie um Beachtung, dass bestimmte Förderziffern durch die Arztpraxis selbst anzusetzen sind und nicht durch die KV Sachsen zugesetzt werden können. Entsprechende Hinweise finden Sie auf den einzelnen Seiten. Die detaillierte Ausgestaltung der jeweiligen Förderanlage können Sie der aktuellen MGV-Vereinbarung 2024 entnehmen.

Die Förderungen sind dabei auch an konkrete Ziele geknüpft, diese finden Sie jeweils zu den einzelnen Förderungen.