Förderberechtigte Ärzte

Ärzte in unterversorgten, in von Unterversorgung bedrohten und in Regionen mit lokalem Versorgungsbedarf


Abrechnung

Alle Fälle, welche mehr als 3 % über dem Fachgruppendurchschnitt liegen, werden mit einem Zuschlag von bis zu 30 % des durchschnittlichen Fallwertes gefördert.

Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die KV Sachsen.


Die vergleichsgruppenbezogenen Schwellwerte und Höhe der Förderung sind der Tabelle unter „Dokumente“ zu entnehmen.


Ziele

Mit dieser Förderung soll für Ärzte in unterversorgten, in von Unterversorgung bedrohten und in Regionen mit lokalem Versorgungsbedarf ein Anreiz geschaffen werden, eine gegenüber dem Fachgruppenschnitt überdurchschnittliche Zahl von Behandlungsfällen zu erbringen. Ziel dieser Förderung ist eine Zunahme der Behandlungsfälle je Arzt in den geförderten Regionen.


Hinweise

Beispielrechnung:

Hausarzt in einer unterversorgten Region, 1200 Behandlungsfälle
Für jeden Fall über dem Schwellwert von 1058,3 Fällen: Zuschlag von 21,82 Euro pro Fall.
Dies ergibt eine Förderung von über 3.000 Euro.