Förderberechtigte Ärzte

Kinderärzte mit Zusatzqualifikation bzw. Tätigkeitsschwerpunkt Pneumologie und Endokrinologie/Diabetologie


Abrechnung

Für jeden fachärztlichen Behandlungsfall, bei dem Leistungen nach den Abschnitten 4.5.2 oder 4.5.5 des EBM zur Abrechnung gelangen, wird ein Zuschlag in Höhe von 20,00 Euro zu den Gesprächsleistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 04230 (nur im Quartal 1/2024) und/oder 04231 EBM von der KV Sachsen zugesetzt.

Die KV Sachsen setzt die Förderung zu.


Ziele

Ziel der Förderung ist eine Steigerung der geförderten Fälle um mindestens 3 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.


Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Förderung ab dem Quartal 2/2024 nur noch in den Fällen zur Auszahlung gelangt, wenn neben den Leistungen nach den Abschnitten 4.5.2 bzw. 4.5.5 auch ein fachärztliches Gespräch nach der GOP 04231 durchgeführt und abgerechnet wurde.

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