Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen konnte im Rahmen der MGV-Vereinbarung für das Jahr 2026 gemeinsam mit den sächsischen Krankenkassen eine Förderung von Sonografieausstattung mit einem Gesamtvolumen von 500.000 Euro verhandeln.
Ziel der Förderung ist es, die ambulante, wohnortnah bestehende Versorgung unter versorgungsbezogenen Gesichtspunkten gezielt zu stärken. Sie unterliegt klar definierten Förderkriterien, welche unter anderem leistungsabhängig ausgestaltet sind. Bei Erfüllung der Förderkriterien wird die Ersatzanschaffung vorhandener Sonografiegeräte mit Baujahr 2020 oder älter mit bis zu 5.000 Euro pro Praxis bezuschusst.
Im ersten Schritt richtet sich das Angebot an insgesamt 100 förderfähige Arztpraxen: Zum einen an Hausärzte, deren geförderte Sonografieleistungen schwerpunktmäßig Abdomen und Schilddrüse betreffen, zum anderen an Fachärzte, bei denen die geförderten Sonografieleistungen zwar nicht im Kern des Fachgebietes liegen, aber eine flächendeckende Versorgung nicht durch andere Facharztgruppen sichergestellt werden kann.
Die KV Sachsen spricht die förderfähigen Praxen direkt und persönlich an. Das jeweilige Förderangebot gilt ausschließlich für die angesprochene Praxis und ist nicht übertragbar.
Eine erste Ansprache förderfähiger Hausarztpraxen ist im Juli 2026 mit einem Förderangebot erfolgt. Das Anschreiben an förderfähige Fachärzte erfolgt voraussichtlich im September 2026.
In Abhängigkeit von der Ausschöpfung des Fördervolumens können im Verlauf des Jahres im Rahmen der Förderfähigkeit weitere Förderangebote an in Betracht kommende Praxen erfolgen.
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