Förderberechtigte Ärzte
sächsische Vertragsärzte, die gemäß EBM die förderfähigen Leistungen abrechnen dürfen
Abrechnung
Im Überblick
GOP 13400 mit der Fördernummer 99635A
GOP 13401 mit der Fördernummer 99635B
GOP 13402 mit der Fördernummer 99635C
GOP 13410 mit der Fördernummer 99635D
GOP 13411 mit der Fördernummer 99635E
GOP 13412 mit der Fördernummer 99635F
Die Fördernummern werden durch die KV Sachsen zugesetzt!
Förderberechtigte Ärzte erhalten je abgerechneter GOP einen Zuschlag.
Die Höhe des Zuschlags wird in Abhängigkeit von den je Quartal ermittelten Auszahlungsquoten je Vergleichsgruppe ermittelt und gewährleistet eine Vergütung der genannten Leistungen gemäß EBM, womit die bisherige Quotierung unabhängig von der Mengenentwicklung ausgeglichen wird.
Ziele
Ziel dieser Förderung ist eine Steigerung der Leistungserbringung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können. Diese Steigerung sollte mindestens 3 % zur Summe der Gastroskopieleistungen im Vorjahresquartal aufweisen.
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Leistungsabrechnung