Förderberechtigte Ärzte

sächsische Vertragsärzte, die gemäß EBM die förderfähigen Leistungen abrechnen dürfen


Abrechnung

Im Überblick

  • GOP 13400 mit der Fördernummer 99635A

  • GOP 13401 mit der Fördernummer 99635B

  • GOP 13402 mit der Fördernummer 99635C

  • GOP 13410 mit der Fördernummer 99635D

  • GOP 13411 mit der Fördernummer 99635E

  • GOP 13412 mit der Fördernummer 99635F
     

Die Fördernummern werden durch die KV Sachsen zugesetzt!

Förderberechtigte Ärzte erhalten je abgerechneter GOP einen Zuschlag.

Die Höhe des Zuschlags wird in Abhängigkeit von den je Quartal ermittelten Auszahlungsquoten je Vergleichsgruppe ermittelt und gewährleistet eine Vergütung der genannten Leistungen gemäß EBM, womit die bisherige Quotierung unabhängig von der Mengenentwicklung ausgeglichen wird.


Ziele

Ziel dieser Förderung ist eine Steigerung der Leistungserbringung, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen zu können. Diese Steigerung sollte mindestens 3 % zur Summe der Gastroskopieleistungen im Vorjahresquartal aufweisen.

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