Förderberechtigte Ärzte
sächsische Augenärzte
Abrechnung
Im Überblick
GOP 06225 – Konservativ tätige Augenärzte
1 Euro Zuschlag/GOP: Bis 90 % der durchschnittlichen Fallzahl des entsprechenden Quartals in 2022
2 Euro Zuschlag/GOP: 90 % - 120 % der durchschnittlichen Fallzahl des entsprechenden Quartals in 2022
5 Euro Zuschlag/GOP: Über 120 % der durchschnittlichen Fallzahl des entsprechenden Quartals in 2022
Quartal | bis 90 % | 90 bis 120 % | über 120 % |
20221 | 1.226 | 1.227 bis 1.634 | 1.635 |
20222 | 1.200 | 1.201 bis 1.599 | 1.600 |
20223 | 1.162 | 1.163 bis 1.549 | 1.550 |
20224 | 1.145 | 1.146 bis 1.526 | 1.527 |
Zuschlag | 1 Euro | 2 Euro | 5 Euro |
GOP 06225 – Nicht-konservativ tätige Augenärzte
1 Euro Zuschlag/GOP: Ab dem 451. konservativen Fall
Für konservativ tätige Augenärzte gemäß HVM erfolgt eine gestaffelte Förderung der Gebührenordnungsposition (GOP) 06225 EBM. Nicht-konservativ tätige Augenärzte gemäß HVM erhalten eine Förderung in Höhe von 1 Euro ab dem 451. konservativen Fall.
Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die KV Sachsen.
Ziele
Um Patienten zeitnah eine konservative Behandlung zu ermöglichen und die Anzahl der konservativen Behandlungsfälle zu erhöhen, werden die Leistungen der konservativ tätigen Augenärzte, aber auch konservative Fälle nicht-konservativ tätiger Augenärzte durch einen Zuschlag gefördert.
Erreicht werden soll eine Steigerung der Behandlungsfallzahl unterdurchschnittlicher konservativ tätiger Augenärzte gemäß HVM um mindestens 2 % gegenüber dem Vorjahresquartal.
Ihre Ansprechpartner
Fachbereich Leistungsabrechnung