Förderberechtigte Ärzte

Augenärzte mit Praxissitz in Sachsen


Voraussetzungen

Teilnahmeerklärung liegt vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor


Abrechnung

Neben den Leistungen nach Kapitel 6 des EBM wird jedem an der Förderung teilnehmenden Augenarzt für jeden Patienten, der teleophthalmologisch versorgt wird, ein Zuschlag von 20 Euro je Behandlungsfall zusätzlich vergütet.

Für die Abrechnung des teleophthalmologischen Behandlungsfalls setzt der Augenarzt seiner Abrechnung die Förder-Nr. 99621T zu.


Ziele

Pro förderberechtigtem Augenarzt soll sich dadurch die Anzahl der konservativen und teleophthalmologischen Behandlungsfälle um mindestens 200 Fälle pro Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal vor der Teilnahme an dieser Förderung erhöhen.


Hinweise

Die Teilnahmeerklärung wird arztindividuell erstellt.

Wenn Sie Interesse haben teleophthalmologische Leistungen zu erbringen und die Förderung abzurechnen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem von Ihnen gewünschten Teilnahmebeginn.

Sie erhalten dann das entsprechende Formular, welches Sie uns unterschrieben zurücksenden können.

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung