Förderberechtigte Ärzte

Augenärzte mit Praxissitz in Sachsen


Voraussetzungen

Teilnahmeerklärung liegt vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor


Abrechnung

Neben den Leistungen nach Kapitel 6 des EBM wird jedem an der Förderung teilnehmenden Augenarzt für jeden Patienten, der teleophthalmologisch versorgt wird, ein Zuschlag von 20 Euro je Behandlungsfall zusätzlich vergütet.

Für die Abrechnung des teleophthalmologischen Behandlungsfalls setzt der Augenarzt seiner Abrechnung die Fördernummer 99621T zu.

In der teleophthalmologischen Befundung ist in der Regel kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich, weshalb in diesen Fällen auch keine Gebührenordnungspositionen mit persönlichem Kontakt berechnungsfähig sind.

Aus diesem Grund hat die KV Sachsen in den HVM eine Abrechnungsziffer für eine teleophthalmologische Behandlung gemäß Anlage 9 zu Teil 2 der MGV-Vereinbarung ohne persönlichen Kontakt aufgenommen. Dies bedeutet, dass Teilnehmer an der Vereinbarung gemäß Anlage 9 zu Teil 2 der MGV-Vereinbarung, in Fällen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, zusätzlich zur Fördernummer 99621T, einmal pro Behandlungsfall, die Abrechnungsziffer 99621A in Höhe von 15 Euro ansetzen müssen.

Im Rahmen der MGV-Vereinbarung ab dem 1. Januar 2026 konnte nun noch ein Förderzuschlag zur Abrechnungsziffer 99621A vereinbart werden. Dieser Zuschlag nach der Abrechnungsziffer 99621B beträgt 10 Euro pro Behandlungsfall, so dass in Fällen ohne persönlichen Arzt-Patientenkontakt zusätzlich 25 Euro ausgezahlt werden.

Wenn in einem Quartal die Notwendigkeit für einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt besteht, können neben der Fördernummer. 99621T auch Leistungen mit persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden, die Abrechnungsziffer 99621A, inkl. Zuschlag, ist in diesem Fall nicht berechnungsfähig.
 

Überblick: Abrechnungsziffern Teleophthalmologie 

99621T in Höhe von 20 Euro je Behandlungsfall
99621A in Höhe von 15 Euro je Behandlungsfall
99621B Zuschlag zur Abrechnungsziffer 99621A in Höhe von 10 Euro je Behandlungsfall 

Die Abrechnungsziffer 99621A ist nur in unmittelbaren Zusammenhang mit der Förderziffer 99621T berechungsfähig und im Behandlungsfall neben den Gebührenordnungspositionen des Kapitels 6, deren Leistungsinhalt einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt beinhaltet, ausgeschlossen.


Ziele

Pro förderberechtigtem Augenarzt soll sich dadurch die Anzahl der konservativen und teleophthalmologischen Behandlungsfälle um mindestens 200 Fälle pro Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal vor der Teilnahme an dieser Förderung erhöhen.


Hinweise

Die Teilnahmeerklärung wird arztindividuell erstellt.

Wenn Sie Interesse haben teleophthalmologische Leistungen zu erbringen und die Förderung abzurechnen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem von Ihnen gewünschten Teilnahmebeginn.

Sie erhalten dann das entsprechende Formular, welches Sie uns unterschrieben zurücksenden können.

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung