Förderberechtigte Ärzte
Augenärzte mit Praxissitz in Sachsen
Voraussetzungen
Teilnahmeerklärung liegt vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor
Abrechnung
Neben den Leistungen nach Kapitel 6 des EBM wird jedem an der Förderung teilnehmenden Augenarzt für jeden Patienten, der teleophthalmologisch versorgt wird, ein Zuschlag von 20 Euro je Behandlungsfall zusätzlich vergütet.
Für die Abrechnung des teleophthalmologischen Behandlungsfalls setzt der Augenarzt seiner Abrechnung die Förder-Nr. 99621T zu.
Ziele
Pro förderberechtigtem Augenarzt soll sich dadurch die Anzahl der konservativen und teleophthalmologischen Behandlungsfälle um mindestens 200 Fälle pro Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal vor der Teilnahme an dieser Förderung erhöhen.
Ihre Ansprechpartner
Fachbereich Leistungsabrechnung