Förderberechtigte Ärzte

sächsische Hausärzte


Abrechnung

Im Rahmen der palliativmedizinischen Behandlung der Patienten wird der Hausbesuch je abgerechneter Gebührenordnungsposition (GOP) 03372 und 03373 EBM mit einem Zuschlag in Höhe von 6,20 Euro gefördert. Sofern der Höchstwert für die GOP 03372 zur Anwendung kommt, erfolgt eine finanzneutrale Förderung in Höhe von 31,00 Euro pro Tag.

Die Förderungen werden von der KV Sachsen zugesetzt.


Ziele

Ziel der Förderung ist eine Steigerung der Zahl der Ärzte, die Hausbesuche für Palliativpatienten durchführen und eine Steigerung der Anzahl der Hausbesuche.

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