Förderberechtigte Ärzte

fachärztlich tätige Schmerztherapeuten und schmerztherapeutisch tätige Hausärzte aus der Vergleichsgruppe 049 gemäß HVM


Abrechnung

Im Überblick

30700: Zusetzung der Förderziffer 99630A

30702: Zusetzung der Förderziffer 99630B

30704: Zusetzung der Förderziffer 99630C

30706: Zusetzung der Förderziffer 99630D

30708: Zusetzung der Förderziffer 99630E

Die Ziffern 999630A bis 99630E sind durch die Arztpraxis je GOP abzurechnen!

Die Förderung erfolgt für die Gebührenordnungspositionen (GOPen) 30700, 30702, 30704, 30706 und 30708 EBM. Dabei erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 30 % der EBM-Bewertung der genannten Ziffern im Jahr 2024. Die in der Übersicht angegebenen Förderziffern müssen durch die Arztpraxis selbst abgerechnet werden. Der Zuschlag kann für zwei Jahre je Behandlungsfall auf die schmerztherapeutische Leistung abgerechnet werden.


Ziele

Ziel der Förderung ist eine Steigerung der Anzahl der Behandlungsfälle von mindestens 3 % gegenüber dem Vorjahresquartal für die Schmerztherapeuten, welche die Fallzahlhöchstgrenze noch nicht ausschöpfen.

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