Zum 1. Januar 2024 ist die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) nach § 115f SGB V in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, die Ambulantisierung operativer Eingriffe, die bisher stationär erbracht wurden, zu fördern.
Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Abrechnung der Hybrid-DRG als Symbolnummern über die Quartalsabrechnung vorsieht. Diese Periode neigt sich nun langsam dem Ende.
Mit Beginn des Jahres 2025 haben Sie natürlich weiterhin die Möglichkeit, Ihre Hybrid-DRG-Leistungen, einfach über das Mitgliederportal der KV Sachsen zur Abrechnung zu bringen. Dabei hat die KV Sachsen eine neue Abrechnungsstrecke etabliert. Hierbei handelt es sich um eine kleine Web-Applikation mit bereits integrierten Grouper. Dieser hilft Ihnen bei der Bestimmung, ob es sich bei Ihrem Eingriff um einen Hybrid-DRG handelt oder nicht.
Ist dies der Fall, können Sie auf diesem Wege einfach und unkompliziert Ihre Abrechnung auf den Weg bringen. Wir, die KV Sachsen, machen Ihre Ansprüche bei der Kasse geltend, um Ihnen anschließend zügig und noch im gleichen Quartal, Ihre Auszahlungen zu übermitteln. Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass ab 01.01.2025 ausschließlich auf die Verwaltungskostenumlage Umsatzsteuerpflicht besteht, nicht auf die Hybrid-DRG-Leistungen.
Die KV Sachsen etablierte in diesem Zuge ein neues Abrechnungsteam, das für unsere Ärzte telefonisch täglich zu den Geschäftszeiten erreichbar sein wird. Ihre Fragen zum Thema Hybrid-DRG richten Sie gern
an 0351 8290-6606. Schriftlich erreichen Sie uns unter abrechnung@kvsachsen.de.
Weiterhin planen wir zum Jahreswechsel 2024/2025 Schulungsworkshops für unsere Mitglieder zum Thema:
„Abrechnen von Hybrid DRG-Leistungen im Portal der KV Sachsen.“
Anmeldungen für diese Veranstaltungen sind ab Anfang Dezember über die Homepage der KV Sachsen unter Veranstaltungen für Fort- und Weiterbildungen möglich.
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Fachbereich Leistungsabrechnung