2024
Während der Übergangsregelung können Sie den herkömmlichen Abrechnungsweg im Rahmen Ihrer Quartalsabrechnung nutzen und alle Eingriffe nach § 115f SGB V, die Sie in diesem Jahr durchführen, mit der Quartalsabrechnung auf dem üblichen elektronischen Weg abrechnen.
Damit die KV Sachsen die Abrechnung übernehmen kann, müssen Sie uns beauftragen. Bitte senden Sie uns diese Beauftragung unterzeichnet im Original an:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ressort Honorar und Verordnung
Fachbereich Honorar und Abrechnungssteuerung
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Darüber hinaus müssen Sie über eine Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.
Eingabe im Praxisverwaltungssystem
Zu den Abrechnungsziffern ist die dem Eingriff zugrunde liegende Hauptdiagnose im Begründungsfeld (Feldkennung 5009) wie folgt zu übermitteln: „#H_ICD-SCHLÜSSEL#“ (Beispiel: „#H_K40.00#“).
Des Weiteren ist mindestens ein das Hybrid-DRG begründender OPS-Code in der OPS-Feldkennung 5035 anzugeben.
Das Fehlen weiterer Abrechnungsinformationen, die ein Hybrid-DRG zukünftig begründen (z.B. Aufnahmegrund, -anlass, Entlassungsgrund, Beatmungsstunden, Aufnahmegewicht, Geschlecht, Anfang der Leistung sowie Rechnungsdaten), wird im Rahmen der Übergangsregelung 2024 toleriert, d.h. diese Angaben sind derzeit nicht erforderlich.
2025
Die Abrechnung wird ab dem 1. Januar 2025 anders erfolgen als in der aktuellen Übergangsphase.
Wie sich das Verfahren gestaltet, ist in der Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband bereits skizziert. So werden Ärzte dann unter anderem ihre Abrechnung jederzeit einreichen können; und die Krankenkassen müssen diese Rechnungen dann innerhalb von 21 Tagen begleichen, vorausgesetzt sie haben an der Abrechnung nichts zu beanstanden.
Die KV Sachsen wird eine Lösung über einen gesonderten Abrechnungsweg in Ihrem Mitgliederportal schaffen. Onlineschulungen hierfür werden wir um den Jahreswechsel 2024/2025 anbieten, um mit Ihnen Schritt für Schritt die Abrechnung über das neue System zu beleuchten und Ihnen für Fragen zur Verfügung zu stehen. Anmeldungen können ab Anfang Dezember über unsere Homepage unter Veranstaltungen für Fort- und Weiterbildungen vorgenommen werden.
Ihre Ansprechpartner
Fachbereich Leistungsabrechnung