Beauftragung und Einreichung

Die Abrechnung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 anders als in der Übergangsphase 2024.

Leistungserbringer können nun ihre Abrechnung jederzeit einreichen, nach Rechnungslegung haben die Krankenkassen 21 Tage Zeit, diese zu begleichen oder die Abrechnung zu beanstanden. Die Rechnungslegung erfolgt dabei gesammelt, in deutlich kürzeren Abständen als in der bisherigen Quartalsabrechnung.

Die KV Sachsen hat dazu eine Lösung über einen gesonderten Abrechnungsweg in Ihrem Mitgliederportal geschaffen.

Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Hybrid DRG-Leistungen einfach und unkompliziert über das Mitgliederportal der KV-Sachsen zur Abrechnung zu bringen. Die KV Sachsen macht Ihre Ansprüche bei der Kasse geltend, um Ihnen anschließend zügig nach Geldeingang, Ihre Auszahlungen zu übermitteln.

Damit die KV Sachsen die Abrechnung übernehmen kann, müssen Sie uns beauftragen. Bitte senden Sie uns diese Beauftragung unterzeichnet im Original an:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Ressort Honorar und Verordnung
Fachbereich Honorar und Abrechnungssteuerung
Schützenhöhe 12
01099 Dresden

Darüber hinaus müssen Sie über eine Genehmigung zum ambulanten Operieren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.

Beantragung eines Onlinezugangs für das Hybrid-DRG-Abrechnungsportal für MVZ

Für MVZ ist ein zusätzlicher Antrag notwenig, um die Rechte für ein Nutzerkonto zu erhalten. Dieser ist zwingend vom Träger des MVZ sowie dem ärztlichen Leiter zu unterzeichnen.

Für alle Praxiskontellationen ist anzumerken, dass keine Rechte für selbstangelegte Mitarbeiteraccounts für das Hybrid-DRG Abrechnungsportal gewährt werden können.

Patienteninformation zum Datenschutz

Mit dieser Information wird der Patient darüber informiert, dass zum Zweck der Abrechnung persönliche Daten an die KV Sachsen sowie den beauftragten Unterauftragnehmer KV Westfalen-Lippe weitergeleitet werden.

Aus rechtlichen Gründen kann die KV Sachsen keine Haftung für die Korrektheit des Dokuments übernehmen.