Grundlagen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die „Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung“ (Hybrid-DRG-Verordnung) erlassen, welche mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21.12.2023 in Kraft trat und die Abrechnung von Hybrid-DRG ab dem 01.01.2024 ermöglicht.

Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle Änderungen informieren und chronologisch verfolgen.