Grundlagen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die „Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung“ (Hybrid-DRG-Verordnung) erlassen, welche mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21.12.2023 in Kraft trat und die Abrechnung von Hybrid-DRG ab dem 01.01.2024 ermöglicht.
Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle Änderungen informieren und chronologisch verfolgen.
Datum | Veröffentlichung |
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31.05.2024 | Klarstellung zur Übergangsregelung für prä- und postoperative Leistungen und aktueller Sachstand |
28.03.2024 | |
28.03.2024 | |
07.03.2024 | |
01.03.2024 | Abrechnungsvereinbarung nach der Hybrid-DRG-Verordnung zwischen GKV-Spitzenverband und der KBV |
01.01.2024 | Beschluss des Bewertungsausschusses zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) |
01.01.2024 | |
21.12.2023 |
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Fachbereich Leistungsabrechnung