Aktuelle Informationen
Die KV Sachsen informiert an dieser Stelle über Neuigkeiten und aktuelle Statusinformation zur Telematikinfrastruktur.
Ab 2025 wird die Nutzung und somit die Befüllung der elektronischen Patientenakte 3.0 (ePA) in den Praxen zur neuen (verpflichtenden) Aufgabe.
Während die Einführungsphase der ePA in den 3 Testregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens zum 15.01.2025 startet, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben die Funktionalitäten und die Nutzung des ePA-Moduls am Beispiel einiger Praxisverwaltungssysteme (PVS) in der Praxis kennenzulernen. Für die 7 Webinar-Termine laden wir Sie als Leistungserbringer und medizinisches Fachpersonal herzlich ein.
Was Sie in der Webinarreihe erwartet:
Die Webinarreihe richtet sich an Ärzte, Psychotherapeuten und deren MFAs. Zu jedem der 7 Termine wird einer der PVS-Anbieter das ePA-Modul seines PVS-Systems vorstellen und auf Ihre Fragen eingehen. Ziel ist es, Ihnen im Rahmen des maximal 2-stündigen Webinars durch die Referenten zu vermitteln, wie das jeweilige Modul für die ePA 3.0 im PVS integriert und wie eine Nutzung im Praxisbetrieb umgesetzt ist. Dabei stehen sowohl der Zugriff auf die ePA eines Patienten, die Befüllung der ePA im Behandlungskontext, das Auslesen neuer Dokumente aus der ePA und die elektronische Medikationsliste (eML) im Mittelpunkt.
Diese Termine mit PVS-Anbietern sind geplant:
15. Januar 2025 | 17:00 - 19:00 Uhr | Turbomed (CompuGroup Medical) |
17. Januar 2025 | 14:00 - 16:00 Uhr | Smarty (new media company) |
22. Januar 2025 | 17:00 - 19:00 Uhr | T2med (T2med GmbH Co. KG) |
24. Januar 2025 | 15:00 - 17:00 Uhr | Medical Office (INDAMED EDV-Entwicklung und - Vertrieb |
29. Januar 2025 | 17:00 - 19:00 Uhr | Medistar (CompuGroup Medical) |
31. Januar 2025 | 15:00 - 17:00 Uhr | Epikur (Epikur Software GmbH Co. KG) |
5. Februar 2025 | 17:00 - 19:00 Uhr | tomedo (zollsoft GmbH) |
Hier können Sie sich anmelden
Für die Teilnahme an einem der Termine ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Email mit dem Teilnehmer-Zugangslink, der für alle Veranstaltungstermine gültig ist. Zusätzlich erhalten Sie in der Mail Kalendereinträge für jeden der benannten Termine. Bitte übernehmen Sie sich den Wunschtermin in den Kalender.
Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich:
Link zur Anmeldung für die Webinar-Serie
Informationen für PVS-Anbieter
Falls auch Sie als Hersteller eines PVS-Systems Interesse an einer gemeinsamen Veranstaltung mit der KV Sachsen haben, Sie die Etablierung und Anwendung der ePA innerhalb Ihres PVS-Systems den sächsischen Ärzten demonstrieren und sich somit aktiv an der Einbindung aller Mitwirkenden beteiligen wollen, dann kontaktieren Sie uns unter digitalisierung@kvsachsen.de
Weiterführende Informationen:
Der Termin richtete sich speziell an Praxen und Medizinisches Fachpersonal. Hier finden Sie den Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung.
In dem Format „gematik trifft“ gab die gematik am 04.12.2024 zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Überblick zum aktuellen Stand des geplanten ePA Rollouts in 2025. Es wurden unter anderem Experten der KBV befragt, z.B. welche Behandlungsdaten nach aktueller Rechtsauffassung überhaupt in die Elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden müssen. Zudem wurde durch mehrere Praxisverwaltungssystem-Anbieter in Breakout Sessions gezeigt, wie die Integration des ePA-Moduls in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) aussehen kann. Jetzt steht die Aufzeichnung der Veranstaltung, einschließlich der Aufzeichnungen der Breakout-Sessions mit den PVS Anbietern, unter dem folgenden Link zum Abruf bereit:
Link zur Aufzeichnung vom 04.12.2024
Teilnehmer an der Podiumsdiskussion waren: Dr. Christoph Weinrich (Leiter Recht, KBV) und Dr. Philipp Stachwitz (Leiter Digitalisierung, KBV), Matthias Meierhofer (Vorstandsvorsitzender bvitg e. V.) sowie gematik-Geschäftsführer Dr. Florian Fuhrmann und ePA-Product Ownerin Lena Dimde.
Patienten ist es ab sofort möglich die elektronische Ersatzbescheinigung zu nutzen, wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis nicht eingelesen werden kann oder vergessen wurde. Die Anwendung dieses Verfahrens ist derzeit für Krankenkassen und Arztpraxen noch freiwillig, bevor sie ab Juli 2025 zur Pflicht wird.
Für die Nutzung muss der Kommunikationsdienst KIM im Praxisverwaltungssystem (PVS) vorhanden sein, da die Zustellung der elektronischen Ersatzbescheinigung auf diesem Weg erfolgt. In wenigen Minuten werden die Versichertendaten automatisiert zu Verfügung gestellt und können dann direkt aus dem KIM-Postfach in das PVS übertragen werden. Damit entfällt das händische Einpflegen, was beim papiergebundenen Ersatzverfahren notwendig ist und sorgt damit für eine Entlastung des Praxispersonals.
Die Ersatzbescheinigung wird durch den Patienten über die Applikation der Krankenkasse angefragt und dabei die KIM-Adresse der Praxis an die Krankenkasse übermittelt. Sobald die Anfrage bei der Krankenkasse eingeht wird die Bescheinigung automatisch generiert und per KIM an die Praxis gesendet.
Außerdem soll es möglich sein, dass Praxen die Bescheinigung vertretend für den Patienten abrufen. Dabei läuft der Datenaustausch direkt über KIM zwischen Praxis und Krankenkasse. Diesen Service können Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig anbieten. Eine Pflicht hierfür ist aber auch ab dem 1. Juli 2025 nicht vorgesehen. Für Praxen wird empfohlen in diesem Fall die Einwilligung des Patienten im PVS zu dokumentieren.
Praxen dürfen die Behandlung nicht davon abhängig machen und es muss eine andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Nachreichen der eGK, zum Nachweis des Versichertenstatus ermöglicht werden.
Die Einführung der elektronischen Ersatzbescheinigung geht auf Regelungen aus dem Digital-Gesetz hervor, welches zu Beginn 2024 in Kraft getreten ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die elektronische Ersatzbescheinigung zum 1. Oktober im Bundesmantelvertrag mit aufgenommen und weitere Einzelheiten geregelt.
Die Voraussetzungen zur Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung sind:
das PVS unterstützt die Funktion
die Praxis verfügt über eine KIM-Adresse
die Krankenkasse stellt die Funktion – in Web oder App – zur Verfügung
der Patient muss die KIM-Adresse der Praxis bereitgestellt bekommen
Im Zeitalter der Digitalisierung steht die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen ihren Mitgliedern mit einem erfahrenen und verlässlichen Team zur Seite. Als Teil des neu gegründeten Fachbereichs Digitalisierung, übernimmt das dreiköpfige Team wichtige Beratungsaufgaben rund um die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen und unterstützt Ärzte und Psychotherapeuten bei technischen Herausforderungen.
Die Beratung wird dabei individuell auf Ihre aktuelle Situation zugeschnitten, z. B. :
bevorstehende Niederlassung oder Praxisübernahme,
Fragen im Praxisalltag,
oder auch in Bezug einer bevorstehenden Praxisabgabe.
Schwerpunkte der IT-Beratung
Support für KV-eigene Anwendungen:
Betreuung des Mitgliederportals sowie weiterführender Anwendungen
Unterstützung bei der Anlage von Mitarbeiterzugängen für das Mitgliederportal
Unterstützung bei der Online-Abrechnungsabgabe
Unterstützung bei der Online-Dokumentationsabgabe
Zugriff auf Notarztportal, BD-Online und eTerminservice
Beratung zur Telematikinfrastruktur (TI) sowie zur Praxis-IT:
Fragen zur TI Anbindung (z.B. Anschlussmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile)
Finanzierungsfragen sowie mögliche Ausnahmeregelungen zur TI
technische und organisatorische Informationen zu TI-Fachanwendungen und deren Umsetzung
allgemeine Beratung zu TI-Hardware Komponenten
Unterstützung bei der Klärung von Zuständigkeiten, insbesondere bei technischen Problemen (z.B. bei Wechsel des Praxisverwaltungssystems)
Beratung zur IT-Sicherheitsrichtlinie
Beratung zu Digitalen Anwendungen (DiGA)
Die IT-Beratung fungiert als wichtige Schnittstelle zwischen technischen Anforderungen und der praktischen Umsetzung in den Praxen unserer Mitglieder. Besonders die Beratung zur Telematikinfrastruktur gewinnt immer mehr an Bedeutung, da die Teilnahme an der TI verpflichtend ist und finanzielle Auswirkungen auf die Praxen bestehen. Das Team der "IT-Beratung" hilft Ihnen, die komplexen technischen und finanziellen Aspekte der TI zu verstehen und umzusetzen.
Sollten wir einmal nicht alle Ihre Fragen umfassend beantworten können, stehen wir Ihnen dennoch zur Seite. In solchen Fällen setzen wir alles daran, Sie innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen oder ggf. an außerhalb der KV Sachsen zuständige Ansprechpartner zu vermitteln.
Die IT-Beratung steht telefonisch, per E-Mail und bei Bedarf für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, diesen Service in Anspruch zu nehmen - Ihr digitaler Praxisalltag wird es Ihnen danken!
Wichtige Anmerkung:
Unsere Dienstleistungen stellen keinen Ersatz für die Angebote Ihres Praxisverwaltungssystem-Anbieters und Ihrer Dienstleister vor Ort dar. Eine Fernzugriffsmöglichkeit auf die IT-Systeme Ihrer Praxis mittels Remote Desktop ist datenschutzrechtlich und technisch nicht möglich.
Ansprechpartner
Fachbereich Digitalisierung
beratung-digitalisierung@kvsachsen.de
Servicezeiten: | |
Montag bis Donnerstag: | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 15:00 Uhr |
Weiterführende Informationen:
Die gematik hat mitgeteilt, dass sie mit der Anbieterzulassung des TI-Gateways eines Herstellers einen neuen Zugangsweg in die Telematikinfrastruktur (TI) geöffnet hat, über den sich Leistungserbringer des Gesundheitswesens, anstelle eines herkömmlichen Konnektors mit der Telematikinfrastruktur verbinden können. Weitere Hersteller befinden sich im Zulassungsverfahren bei der gematik.
Bislang nutzen Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken einen Konnektor, vergleichbar mit einem Internet-Router, um sich mit der TI zu verbinden. Dieser steht zumeist in der Praxis. Dabei obliegt die Wartung des Konnektors und das Einspielen von Updates den Ärzten oder deren beauftragten Dienstleistern. Bei Ausfällen in der TI ist häufig unklar, ob nicht der eigene Konnektor Ursache dafür ist.
Weniger Hardware, mehr Komfort
Mit dem TI-Gateway wird kein Konnektor mehr in den Praxen vor Ort für die TI-Anbindung benötigt. Die Nutzer verbinden sich per sicherem VPN-Zugang mit einem Rechenzentrum. Dort steht in geschützter Umgebung ein Hochleistungskonnektor. Dieser wurde von der gematik geprüft und zugelassen und ersetzt mit seiner Leistungsfähigkeit eine Vielzahl an Konnektoren. Dadurch können z. B. über Ausbaustufen dieser Hochleistungskonnektoren mehrere tausend Institutionen gleichzeitig versorgt werden.
Konfigurationen, Wartungsarbeiten und das Einspielen neuer Updates erfolgen zentral und werden durch den von der gematik zugelassenen Anbieter durchgeführt.
Darüber hinaus berichtet die gematik, dass die Betriebsverantwortung mit dem TI-Gateway beim jeweiligen Anbieter liegt.
Größerer IT-Support für die Installation oder Wartung eines Konnektors vor Ort ist somit nicht mehr notwendig, was insbesondere für kleinere Einrichtungen bisher eine Hürde darstellte. Die Einrichtung des VPN wird nach vorliegenden Informationen vom Anbieter übernommen. Die Installation, Betriebsunterstützung und Wartung einer Firewall in der Praxis, für die Kartenlesegeräte und die Praxissysteme wird hingegen auch weiterhin notwendig sein.
Vorteile bestehen laut gematik auch für größere Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die bisher eine Vielzahl an Konnektoren für die TI-Nutzung beschaffen und in den Einrichtungen selbst betreiben mussten.
Standpunkt der KV Sachsen
Für die Lösung spricht
Das TI-Gateway bietet kleineren Einrichtungen wie Arztpraxen und Psychotherapeuten einen sicheren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI).
Das TI-Gateway kann den Einbox-Konnektor am Leistungsort ersetzen. Ein damit verbundener Aus-tausch der Konnektoren aller fünf Jahre entfällt.
Wartung, Updates und Sicherstellung der Verfügbarkeit durch den Anbieter der TI-Gateways nimmt den Leistungserbringer aus der Pflicht, der mit dem Anbieter einen Vertrag für Anschluss, Betrieb und Support abschließt.
Durch die Leistungsfähigkeit der TI-Gateways kann eine große Anzahl von Nutzer ohne jeweils eigene Hardware oder Leistungseinbußen gemanaged werden.
Die Systeme sind insbesondere für Nutzer mit hohen Leistungsanforderungen wie Kliniken oder MVZ gut geeignet
Gegen die Lösung spricht
Anbieter der TI-Gateways werden für die Bereitstellung der Services im Rechenzentrum wahrscheinlich höhere Gebühren als die reinen Konnektorkosten berechnen. Damit muss der Gesamtaufwand ins Verhältnis zu den bisherigen Gesamtaufwänden gestellt werden.
Die Verlagerung von sensiblen Gesundheitsdaten in ein Rechenzentrum kann zusätzliche Sicherheitsri-siken mit sich bringen. Obwohl die Anbieter zertifiziert und geprüft sind, bleibt das Risiko von Datenschutzverletzungen bestehen
Da die Infrastruktur im Rechenzentrum des Anbieters verwaltet wird, haben medizinische Einrichtungen weniger Kontrolle über ihre eigenen Systeme. Dies kann insbesondere bei der Fehlersuche problematisch sein
Was ändert sich nicht
Obwohl das TI-Gateway die Ausfallsicherheit erhöhen soll, bleibt das Risiko bestehen, dass bei einem Ausfall des Rechenzentrums oder der VPN-Verbindung der Zugang zur Telematikinfrastruktur unter-brochen wird. Dies könnte die Arbeitsabläufe in den betroffenen Einrichtungen erheblich stören
Zusätzliche technische Infrastruktur (Firewall, Netzwerk) vor Ort ist weiterhin notwendig um Sicher-heitsstandards zu erfüllen und Geräte anzubinden. Kartenterminals werden aktuell auch weiterhin zur Authentifizierung benötigt. Damit entfällt nur ein einzelner wichtiger Baustein. Die Netzwerkkonfiguration beim Leistungserbringer ist individuell. Portfreigaben (Firewall) braucht es einerseits für die Kommunikation mit dem oder den Kartenterminals (je nach Konfiguration) bzw. für die VPN-Verbindung. Dies übernehmen weiterhin vielfach Dienstleister.
Gegenüberstellung der vier gängigen Konnektor-Varianten
Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematik-infrastruktur (TI) zu finanzieren. Diese Pauschale ist unabhängig von der Wahl des eingesetzten Konnektors.
Download und weiterführende Informationen:
Download: Gegenüberstellung der vier gängigen Konnektor-Varianten
gematik Pressemitteilung "Neuer Zugangsweg zur TI":
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-neuer-zugangsweg-zur-ti
gematik Artikel "TI-Anbindung - Ihr Weg in die Telematikinfrastruktur":
Die Verfügbarkeit aller wichtigen TI-Anwendungen auf einen Blick sehen. So verspricht es das neue Lagebild der gematik GmbH, während der WhatsApp-Kanal der gematik regelmäßig zu aktuellen Störungen in der Telematikinfrastruktur (TI) informiert.
Um Ihnen im Falle einer Störung der Telematikinfrastruktur Unterstützung bieten zu können und damit Sie einschätzen können, wodurch die Probleme bei der Ausstellung von elektronischen Rezepten, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder bei der Nutzung anderer Anwendungen der Telematikinfrastruktur entstanden sind, bietet die gematik zwei Wege an.
1. Lagebild der gematik
Bisher wurde die Erreichbarkeit der TI-Dienste in einem Ampelsystem dargestellt, dass sich vor allem an Experten richtete. Nun wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein präziseres Bild geliefert. Die neue Übersicht informiert über die Verfügbarkeit einzelner Anwendungen der TI wie E-Rezept, ePA und KIM. Das Lagebild liefert darüber hinaus auch weitere Informationen wie zum Beispiel welche Auswirkungen durch den Ausfall zu erwarten sind.
Den Link zum Lagebild der TI finden Sie hier oder bei den weiterführenden Informationen unter diesem Artikel.
2. WhatsApp-Kanal der gematik
Bereits seit Anfang 2024 besteht darüber hinaus die Möglichkeit sich proaktiv und immer aktuell zu Störungsinformation über den WhatsApp-Kanal informieren zu lassen. Einen Link zum Kanal finden Sie unter dem nebenstehenden QR Code oder bei den weiterführenden Informationen unter diesem Artikel.
Fazit für die Praxis
Wenn es also zu einem Ausfall eines Dienstes kommt und Sie über einen der beiden genannten Wege feststellen können, dass es sich um eine zentrale Störung der TI handelt, können Sie sich weitere Recherchen oder auch Anrufe bei ihrem IT-Dienstleister ersparen und können direkt auf das jeweils abgestimmte Ersatzverfahren umstellen. So sind Sie und Ihre Mitarbeiter Ihren Patienten gegenüber auskunftsfähig, weshalb ein Ersatzverfahren angewandt werden muss.
Weiterführende Informationen:
Zum 1. Januar 2024 wurde das eRezept eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur (TI). In Ergänzung hierzu wurde am 26. März 2024 eine Sanktionsregelung im „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ verkündet und im § 360 Abs. 17 SGB V verankert.
Das Gesetz verpflichtet Vertragsärzte dazu, bis zum 1. Mai 2024 den Nachweis über die Möglichkeit, eRezepte auszustellen, an ihre zuständige KV zu erbringen. Andernfalls muss die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bis zum Nachweis pauschal um 1 Prozent gekürzt werden. Angehörige von Facharztgruppen, die im Regelfall keine Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausstellen, erhalten keine Kürzung. Eine Übersicht dieser Facharztgruppen finden Sie auf der Startseite im Mitgliederportal der KV Sachsen. Krankenhäuser und ermächtigte Einrichtungen sind von der Regelung bis zum 1. Januar 2025 generell ausgenommen.
Zudem hat der Gesetzgeber keine Ausnahmeregelungen für Praxen vorgesehen, welche bisher nicht an die TI angeschlossen sind, weshalb in diesen Fällen eine kumulative Sanktionierung umgesetzt werden muss.
Berechnungsbeispiel zur Honorarkürzung bei fehlendem TI-Anschluss:
Kürzung des Honorars | |
‒ aufgrund des fehlenden TI-Anschlusses* | 2,5 Prozent |
‒ aufgrund keiner technischen Umsetzung des eRezeptes | + 1,0 Prozent |
Gesamtkürzung der Vergütung | 3,5 Prozent |
Die KV Sachsen sieht die neuen gesetzlichen Regelungen zur eRezepteinführung sowie jegliche Sanktionierung sehr kritisch. Grundsätzlich sollte eine Anwendung, wie das eRezept, durch den Mehrwert im Behandlungsprozess überzeugen und somit zu einer flächendeckenden Akzeptanz führen. Alle diesbezüglichen Einsprüche der KBV und der KVen wurden allerdings seitens des Bundesministeriums für Gesundheit nicht aufgegriffen.
Um ungerechtfertigte Kürzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, im Laufe des 2. Quartals Ihre Meldung, sofern nicht bereits erfolgt, im Mitgliederportal der KV Sachsen in der Rubrik „Weitere Dienste“ unter dem Punkt Betriebsbereitschaft eRezept vorzunehmen. Sollte das eRezept-Modul aufgrund fehlender Zertifizierung oder aus anderen Gründen durch Ihren PVS-Anbieter derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden können, senden Sie uns bitte einen Nachweis Ihres IT-Dienstleisters an die untenstehende Mailadresse.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen die KV Sachsen gern
telefonisch unter 0351 8290-6789 oder
per E-Mail unter beratung-digitalisierung@kvsachsen.de zur Verfügung.
Wichtig:
Das eRezept ist eine Pflichtanwendung der Telematikinfrastruktur, daher erfolgt seit Januar 2024 eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale um mindestens 50 Prozent, sofern die Installation des erforderlichen Fachmoduls im Praxisverwaltungssystem und im Konnektor nicht gegenüber der KV Sachsen nachgewiesen wurde.
Praxen sollten unbedingt regelmäßig die von den Herstellern bereitgestellten Software-Updates einspielen.
Besonders wichtig ist die Einspielung der aktuell verfügbaren Updates des Praxisverwaltungssystems und des TI-Konnektors für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bis zum Jahresende, damit beide Anwendungen ab Januar 2024 weiterhin funktionieren.
Grund der Softwareaktualisierung für die eAU und das eRezept sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.
Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche eAU´s vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.
Bei Fragen zum Softwarestand in Ihrer Praxis wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister bzw. direkt an den TI-Anbieter.
Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen.
Die im Dezember 2023 gestarteten Webinare zum eRezept führen wir im Jahr 2024 weiter.
Angeboten wird ein digitales Informations- und Schulungsangebot gemeinsam mit Herstellern von Praxisverwaltungssystemen, um zu demonstrieren, wie das eRezept in Ihrem speziellen PVS-System ausgestellt werden kann.
Die Präsentationen und Links zu den Schulungsvideos der Systemhersteller werden im Anschluss zu jeder Veranstaltung auf unserer Internetseite in der Rubrik eRezept veröffentlicht.
Die nächste Veranstaltung wird mit dem PVS-System Medical Office der Firma Firma Indamed am Freitag den 2. Februar 2024 von 13:00-15:00 Uhr stattfinden.
Zur Teilnahme an der zuvor genannten Veranstaltung nutzen Sie bitte nachfolgenden Link / nachfolgende Zugangsdaten:
https://kvsachsen-de.zoom.us/j/81425109227?pwd=zDqVj8yu4X6UWZOBmZiu8NoWOWMqlQ.lF1EtNF3F_43ulmt
Webinar-ID: 814 2510 9227
Kenncode: 406206
Hinweis:
Eine Teilnahme ist nur nach Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Über diese E-Mail-Adresse wird Ihnen die KV Sachsen im Nachgang zur Veranstaltung die Präsentationsunterlagen sowie mögliche Links des Herstellers zur Verfügung stellen.
Geplant sind weitere Termine mit Anbietern von PVS-Systemen.
Die ab dem 01.07.2023 geltende Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) liegt nun vor. Sie enthält keine Übergangsfrist zur Zahlung der bisherigen Pauschalen über den 30.06.2023 hinaus. Nur Ansprüche, die bis zum 30.06.2023 entstanden sind, werden nach der alten Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.12.2023 gezahlt. Die Regelungen sowie die geltenden Pauschalen der neuen Finanzierungsvereinbarung, welche per Rechtsverordnung seitens des BMG festgelegt wurden, hat die KBV unter veröffentlicht:
KBV – BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest https://www.kbv.de/html/1150_64198.php
Wir bitten daher alle Praxen, die die Telematikinfrastruktur sowie die TI-Fachanwendungen bis zum 30.06.2023 installiert haben, hierfür, falls noch nicht geschehen, auch die Anzeige/Betriebsbereitschaftserklärung der TI-Fachanwendungen im Mitgliederportal der KV Sachsen vorzunehmen:
TI-Anschluss > Mitgliederportal der KV Sachsen > Reiter „Weitere Dienste“ > Betriebsbereitschaftsmeldung je TI Anwendung
Bitte beachten Sie
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Betriebsbereitschaft für jede Fachanwendung bereits angezeigt haben, überprüfen Sie den Status der bisher abgegebenen Meldungen unter dem zuvor genannten Pfad im Mitgliederportal der KV Sachsen.
Konnektortausch
Die TI-Konnektoren wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten produziert und erreichen deshalb nach und nach das Ende ihrer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Dabei ist zu beachten, dass die Laufzeit der Sicherheitszertifikate ab Herstellung und nicht ab Installationsdatum auf die Laufzeit von fünf Jahren begrenzt ist.
Nach Ablauf der Zertifikate der einzelnen TI-Komponenten ist ein Verbindungsaufbau zur TI nicht mehr möglich.
Das heißt, das Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGKs), der Versand von KIM-Nachrichten (z.B. eArztbriefe und die eAU), der Zugriff auf die Anwendungen (elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement, elektronische Patientenakte) und die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) funktionieren dann nicht mehr. Ein Einlesen der eGKs ist nur solange möglich, bis auch das Zertifikat der Sicherheitsmodulkarte des stationären Kartenlesegerätes (gSMC-KT) abgelaufen ist.
Die Konnektoren, die die sichere Verbindung zur TI aufbauen, müssen rechtzeitig vor dem Ablauf der Sicherheitszertifikate ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden.
Hinweis
Für die künftige Möglichkeit der Laufzeitverlängerung via Software-Update wird derzeit von der gematik eine Spezifikation erarbeitet, die den Praxen voraussichtlich frühestens ab Herbst 2023 als Alternative zum Hardwaretausch zur Verfügung steht.
Übersicht der weiteren TI-Komponenten
SMC-B: Der Praxisausweis (auch SMC-B-Karte genannt) ist in Ihrem stationären Kartenterminal eingesteckt und versiegelt, dieser wird zur Authentifizierung Ihrer Praxis gegenüber der TI benötigt.
gSMC-KT: Die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte ist eine kleine Karte, die seitlich in Ihr stationäres eHealth-Kartenterminal gesteckt wird. Diese beinhaltet elektronische Zertifikate, um die stationären Kartenlesegeräte gegenüber dem Konnektor zu authentisieren.
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Digitalisierung
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