Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen
Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht länger ein Thema der Zukunft – sie findet bereits heute in verschiedenen Bereichen der medizinischen Versorgung Anwendung und erleichtert Arbeitsabläufe.
Genutzt werden KI-Systeme beispielsweise in folgenden Bereichen des Versorgeralltags:
Transkription von Arzt-Patienten-Gesprächen für eine effizientere Dokumentation
Telefon- und Chatbots zur Beantwortung von Patientenfragen & Terminvereinbarung
Bildanalysen in der Radiologie, etwa zur besseren Erkennung von Tumoren
KI kann wertvolle Unterstützung bieten – in keinem Fall ersetzt sie jedoch die ärztliche Verantwortung und Letztentscheidung.
Rechtlicher Rahmen für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz
Als weltweit erstes KI-Gesetz ist im August 2024 die EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft getreten und schafft erstmals einen einheitlichen Rahmen für KI-Systeme in der EU. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte, Sicherheit oder Demokratie, desto höher sind die Anforderungen an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Ziel der Verordnung ist es, Innovation innerhalb der Europäischen Union zu fördern und gleichzeitig klare Regeln für Transparenz, Sicherheit und einen verantwortungsvollen Einsatz von KI festzulegen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist für die Nutzung von KI-Systemen im Praxisalltag auf Folgendes hin:
KI-Systeme können als Unterstützung in der Praxis genutzt werden – sie ersetzen jedoch keine ärztlichen Leistungen.
Menschliche Aufsicht ist Pflicht, Ärzte und Psychotherapeuten tragen die Verantwortung für die Behandlung. Es gilt das Prinzip der menschlichen Letztentscheidung.
Um einen verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen sicherzustellen, müssen alle Nutzerinnen und Nutzer über entsprechende Kompetenz verfügen und geschult sein.
Ebenso wie bei anderen Softwarelösungen muss beim Einsatz von KI-Systemen auf die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung geachtet werden.
Transparenz für Patienten ist unabdingbar: Wird in einer Praxis KI eingesetzt, muss darüber informiert werden. Diese Aufklärung kann mündlich erfolgen. Werden Chat- oder Telefonbots eingesetzt, muss der Nutzer darauf hingewiesen werden, dass er mit einer KI interagiert.
Hier mehr erfahren: KBV – Künstliche Intelligenz
Die Bundesnetzagentur betreibt zudem einen KI Service Desk als zentrale Anlaufstelle für praktische Orientierung zur Umsetzung der Verordnung – inklusive interaktivem Compliance-Tool: Bundesnetzagentur – KI Service Desk
Position der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) führt derzeit noch keine individuelle Beratung zu Künstlicher Intelligenz im Allgemeinen, KI-Anwendungen oder deren Auswahl im Besonderen durch. Zu grundlegendem KI-Wissen für Praxen – von Technologie über Anwendungsmöglichkeiten bis hin zum rechssicheren Einsatz – ist eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit der KBV für alle Mitglieder geplant. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze an dieser Stelle.
Wenn Sie sich eingehender mit dem Thema Künstliche Intelligenz auseinandersetzen möchten, finden Sie unter Weiterführende Informationen hilfreiche Anlaufstellen verlinkt.
Sie haben im Praxisalltag bereits Erfahrungen mit KI sammeln können? Erzählen Sie uns gern davon:
beratung-digitalisierung@kvsachsen.de
KI-Roadshow zu Gast bei der KV Sachsen: Künstliche Intelligenz praxisnah erklärt
am 12. November 2025 fand die KI-Roadshow bei der KV Sachsen in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) online statt.
Die Mitgliederveranstaltung bot einen kompakten Überblick über Grundlagen, Anwendungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen von KI in der ambulanten Versorgung mit dem Ziel, praxisnahes Wissen zu vermitteln und Orientierung im schnell wachsenden Feld der Künstlichen Intelligenz zu geben.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gern den Link zur Aufzeichnung dieser Veranstaltung im Nachgang zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür gern an den Fachbereich Digitalisierung unter: beratung-digitalisierung@kvsachsen.de
Fachbereich Digitalisierung/lg
Ihr Ansprechpartner
Fachbereich Digitalisierung
