Abrechnungsfähige Leistung

Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen


Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind folgende Ärzte

  • Hausärzte/-ärztinnen im koordinierenden Versorgungssektor

  • orthopädisch qualifizierte Fachärzte/-ärztinnen im qualifizierten Versorgungssektor


Voraussetzung für den koordinierenden Versorgungssektor

  • Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin

  • Facharzt/-ärztin für Innere Medizin und Allgemeinmedizin

  • Facharzt/-ärztin für Innere Medizin (hausärztlich tätig)

  • Praktischer Arzt/Praktische Ärztin


Voraussetzung für den qualifizierten Versorgungssektor

  • Facharzt/-ärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie

  • Facharzt/-ärztin für Orthopädie


Patientenschulung

Patientenschulung Osteoporose vom Dachverband Osteologie e.V. (DVO):

Nachweis des Leistungserbringers über erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die zur Durchführung der Schulung qualifiziert

und

Nachweis des nicht-ärztlichen Personals über erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die zur Durchführung der Schulung qualifiziert

  • separater Schulungsraum für Einzel- bzw. Gruppenschulungen ist vorhanden

  • Curricula und Medien der entsprechenden Schulung werden vorgehalten

  • bei Durchführung der Schulung im Videoformat: separate Genehmigung zur Videosprechstunde


Hinweise

Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

oder

  • per KV-Connect

oder

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:

Hotline: 0951 3093961

Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arztfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor inkl. Nachweise eingereicht werden.

koordinierender Versorgungssektor

mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer Osteoporose-spezifischen zertifizierten Fortbildung oder Teilnahme an anerkannten Osteoporose-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- und Fachärzten

  • Die Nachweise sind der KV Sachsen jeweils bis zum 31.Januar des Folgejahres ab Vertragsteilnahme vorzulegen.

qualifizierter Versorgungssektor

mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer Osteoporose-spezifischen zertifizierten Fortbildung oder Teilnahme an anerkannten Osteoporose-spezifischen strukturierten Qualitätszirkeln mit Haus- und Fachärzten

  • Die Nachweise sind der KV Sachsen jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres ab Vertragsteilnahme vorzulegen.