Onkologisch qualifizierter Arzt
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind folgende Fachärzte mit Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung:
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie (umfasst auch Schwerpunktbezeichnung Hämatologie oder Hämatologie und Internistische Onkologie bzw. Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie)
Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie
Facharztbezeichnung, welche die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie umfasst
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie
Voraussetzungen
Nachweis betreuter Patienten durchschnittlich pro Quartal und Arzt in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung
1. Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
120 Patienten mit soliden Tumoren oder hämatologischen Neoplasien
darunter 70 Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden
davon 15 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung
ODER
2. Andere Fachgruppen
80 Patienten mit soliden Tumoren
darunter 60 Patienten, die mit medikamentöser Tumortherapie behandelt werden,
davon 10 mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung
ODER
3. Neu und kürzer als zwei Jahre zugelassene Ärzte
Bei gegebener Qualifikation Zulassung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung, wenn die entsprechenden Patientenzahlen nach nach 1. oder 2. vor dem Beginn der Teilnahme an dieser Vereinbarung sowie innerhalb der darauffolgenden 24 Monate noch unterschritten werden.
Hinweis: Bei Durchführung von Hämotherapien sind die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien des Transfusionsgesetzes zu erfüllen.
Vorhaltung einer ausreichenden Anzahl spezieller Behandlungsplätze mit angemessener technischer Ausstattung (inklusive programmierbarer Medikamentenpumpen)
Beschäftigung onkologisch qualifizierten Personals
ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger mit staatlich anerkannter Zusatzqualifikation zur Pflege onkologischer Patienten
oder
mindestens dreijährige Erfahrung in der Pflege onkologischer Patienten in einer onkologischen Fachabteilung
oder
medizinische Fachangestellte mit einer onkologischen Qualifikation von 120 Stunden (auch bei Aufnahme unmittelbar nach Einstellung und berufsbegleitendem Erwerb der Qualifikation)
Hinweise
Die patientenbezogene Dokumentation muss nach den Vorgaben des Anhangs 1 der Onkologie-Vereinbarung erfolgen und eine ergebnisorientierte und qualitative Beurteilung der Behandlung ermöglichen. Dies gilt insbesondere für histologische Befunde, Operationsberichte, Bestrahlungspläne und Protokolle sowie die Dokumentation dermedikamentösen Tumortherapie und deren Toxizität.
Die Prüfung des Nachweises betreuter Patienten erfolgt durch eine Fachkommission.
Nachweis der Aufrechterhaltung der Genehmigung durch:
1. Mindestfrequenz
Jährliche Patientenbetreuung pro Quartal und Arzt im Umfang von:
Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie | Andere Fachgruppen |
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2. Spezifische Fortbildungen
Jährlicher Nachweis folgender Fortbildungen:
50 Fortbildungspunkte mit Schwerpunkt auf onkologischen Fortbildungsinhalten |
Teilnahme an mind. 2 industrieneutralen durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapieberatungen ODER alternativ bis 31.12.2028 durch |
Teilnahme des onkologischen Praxispersonals an mindestens 1 onkologischen Fortbildungsveranstaltung, die von den Ärztekammern oder den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt ist |
Jährlich erfolgt eine stichprobenweise Überprüfung von 8 % der teilnehmenden Ärzte, hinsichtlich der Vollständigkeit und der Orientierung der Behandlung an den Leitlinien.
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Antragsformulare
Dokumente
Ihre Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Rechtsgrundlagen
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (PDF-Dokument)
Krebsregister Sachsen
Bitte beachten Sie den folgenden Link für Meldungen an das Klinische Krebsregister Sachsen: