Sie möchten wissen, ob Präparate im Rahmen des Sprechstundenbedarfs gemäß Vereinbarung vom 01.10.2019 (inkl. Nachtrag zum 01.10.2022) verordnungsfähig sind?

Bitte tragen Sie die Präparate in das folgende Formular ein. Unsere Mitarbeiter werden Ihr Anliegen schnellstmöglich prüfen.

Bitte beachten Sie

Die KV Sachsen beurteilt die Zulässigkeit der Verordnungen anhand der Sprechstundenbedarfsvereinbarung vorbehaltlich einer Entscheidung durch die Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen Sachsen. Für die Prüfung auf Wirtschaftlichkeit ist die Prüfungsstelle zuständig. 

Bei der Verordnung von Arzneimitteln wird eine Wirkstoffverordnung empfohlen!