Die Vertragspartner verfolgen mit diesem Vertrag das Ziel einer Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung des Bereitschaftsdienstes (Notdienst) im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1b SGB V.

gültig ab 01.07.2018

Zurück zur Übersicht
Ihre Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig