Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte übernehmen die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Deren medizinische Versorgung stellt zentrale Weichen für die gesundheitliche Entwicklung mit Auswirkungen bis in das fortgeschrittene Erwachsenenalter hinein. Dieser Vertrag regelt im Rahmen der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V Zusatzleistungen im Rahmen der Früherkennung für Versicherte der TK.

 

Ziele und Schwerpunkte: Medizinische Risiken: Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes Körperhaltung und Fitness Sozialisations- und Verhaltensstörungen Entwicklung der Sexualität Medienverhalten Umgang mit Drogen

 

Der Vertrag tritt am 01.01.2025 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung (J2) vom 01.07.2010 i.d.F. des 3. Nachtrages vom 01.10.2023.

gültig ab 01.01.2025