Kinderärzte übernehmen die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Deren medizinische Versorgung stellt zentrale Weichen für die gesundheitliche Entwicklung mit Auswirkungen bis in das fortgeschrittene Erwachsenenalter hinein. Die Qualität der Vorsorge soll durch die Einführung eines erweiterten Präventionsangebotes für Kinder erhöht werden. Ziel ist es dabei, die Entwicklung von Kindern in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Familie explizit früh und nachhaltig zufördern, um mögliche Entwicklungsstörungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegen wirken zu können.
Der Vertrag tritt am 01.01.2025 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt den Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung einer zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung (U10/U11) vom 01.07.2010 i.d.F. des 3. Nachtrages vom 01.10.2023.
gültig ab 01.01.2025