Der Vertrag regelt die Versorgung mit klassischer Homöopathie auf Grundlage des § 140 a SGB V.
Ziel des Vertrages ist die qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit klassischer Homöopathie für die Versicherten der SECURVITA BKK.
Durch diesen Vertrag soll der Zugang der Versicherten der SECURVITA BKK zu qualifizierter Beratung und Behandlung mit klassischer Homöopathie als besondere ambulante vertragsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
gültig ab 01.07.2009