Der Vertrag regelt die Versorgung mit klassischer Homöopathie auf Grundlage des § 140 a SGB V. Die Homöpathie ist eine Behandlungsmethode der besonderen Therapierichtung, die Krankheiten mit potenzierten Arzneimitteln behandelt, die beim Gesunden dem KRankheitsbild möglichst ähnliche Symptome hervorrufen.
Der Vertrag soll den Versicherten der IKK classic den Zugang zur klassischen Homöopathie erleichtern und eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung mit Leistungen der klassischen Homöopathie ermöglichen.
gültig ab 01.01.2011