Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Vertrag umfasst die Erst- und Nachuntersuchung, die Ergänzungsuntersuchung sowie die Untersuchung bei Eingreifen der Aufsichtsbehörde.

gültig ab 01.04.2022

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