Der Vertrag regelt die Abrechnung und Vergütung von Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Abrechnung der Untersuchungen erfolgt über die KV Sachsen mittels der Abrechnungsnummern 99150 (Erst-/Nachuntersuchung) bzw. 99151 (Ergänzungsuntersuchung).
Die Formulare für die Untersuchungen stehen auf dem „Amt24 Serviceportal“ des Freistaates Sachsen unter folgendem Link als ausfüllbare PDF-Dateien zum Ausdrucken bereit: amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000747
Zur Inanspruchnahme der Untersuchung legt der Jugendliche einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Berechtigungsschein vor. Ersatzweise können Sie den Berechtigungsschein selbst ausstellen (Formular siehe unter dem genannten Link.) (Die auf den Untersuchungsbögen geforderte "UBS-ID" kann aktuell unberücksichtigt bleiben.) Weiterhin legt der Jugendliche zur Vorbereitung der Untersuchung einen ausgedruckten, ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen vor.
gültig ab 01.04.2022