Die Vereinbarung dient der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten und den Jugendämtern bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Hierfür gibt die Vereinbarung mit dem zugehörigen Ablaufschema eine einheitliche Vorgehensweise vor. Im Rahmen der Vereinbarung sind die GOPen 01681 und 01682 entsprechend den Bestimmungen des EBM berechnungsfähig.

gültig ab 01.07.2025