Der Vertrag regelt die Mitwirkung von Ärzten bei der zeitnahen Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Lehrkräften bzw. Referendaren im Freistaat Sachsen zur Berufung in ein Beamtenverhältnis.

gültig ab 01.10.2018

Zurück zur Übersicht
Ihre Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig