Strukturvertrag nach § 73a /140a SGB V Ziel dieses Versorgungsvertrages soll es sein, psychische Erkrankungen frühzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren, um die Symptome sowie ihre Folgen zu vermeiden bzw. zu vermindern und langfristig Rückfällen, Wiedererkrankungen bzw. chronischen Krankheitsverläufen und „Drehtüreffekten“ vorzubeugen. Damit verbunden ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der beruflichen und sozialen Leistungsfähigkeit sowie der Lebensqualität der Betroffenen. Darüber hinaus ist es Ziel, den Facharzt durch die Möglichkeit der Delegation fachärztlicher Leistungen an qualifizierte psychiatrische Fachkräfte (Therapiebegleiter) zu unterstützen und damit zeitlich zu entlasten. Neben diesen medizinischen Intentionen liegt der Focus dieses Versorgungsvertrages insbesondere auf der Integration der nichtmedizinischen Komplementärdienste, -angebote und -einrichtungen in die ambulante psychiatrische Versorgung.

gültig ab 01.10.2015