Die Vereinbarung regelt die Errichtung einer Schlichtungsstelle bei der KV Sachsen für den

Bereich der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen in Sachsen.

 

Die Aufgaben dieser Schlichtungsstelle ergeben sich aus § 49 BMV-Ä und § 45 EKV sowie aus § 18 Abs. 7a BMV-Ä bzw. § 21 Abs. 7a EKV und erstrecken sich auf

Vertragsärztinnen und -ärzte sowie alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden.

gültig ab 13.07.2010