Diese Vereinbarung regelt die Vergütung und die Verfahrensweise zur Umsetzung der Anforderungen nach Anlage A "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (BUB-Richtlinien)"

zur "Ambulanten Durchführung der Apheresen als extrakorporales Hämotherapieverfahren" (Nummer 1).Die ambulante ärztliche Behandlung nach § 1 obliegt den an der vertragsärztlichen Versorgung

teilnehmenden Ärzten, die die Qualifikationsvoraussetzungen entsprechend der

Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren nach § 135 Abs. 2 SGB V erfüllen und denen

eine entsprechende Genehmigung durch die KV Sachsen erteilt wurde. Diese haben

auch die Gewährleistung der zur Behandlung erforderlichen Sach- und Dienstleistungen

zu übernehmen.

gültig ab 01.07.2004