Mit dem Vertrag wird gemäß gesetzlichem Auftrag nach § 132k SGB V ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zur vertraulichen Spurensicherung ermöglicht. Die Vertragspartner schließen eine Vereinbarung über Leistungen nach § 27 Absatz 1 Satz 6 SGB V. Dieser Vertrag legt die einzelnen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur Etablierung und Durchführung der vertraulichen Spurensicherung im Freistaat Sachsen fest.

gültig ab 01.04.2026