Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

 

Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Anlage 11 zu den Bundesmantelverträgen) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), K. d. ö. R., Berlin - einerseits - und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV), K. d. ö. R., Berlin, - andererseits -

 

Die Vereinbarung tritt gem. § 9 Abs. 1 am 01.07.2009 in Kraft und dient der Förderung einer qualifizierteninterdisziplinären sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Im Vordergrund steht dabei der gezielte Ausbau solcher Behandlungsangebote, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuungder betroffenen Patienten erforderlich sind.

 

Der Inhalt der Vereinbarung ist zu finden unter:

www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php > Anlage 11 - Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (dynamischer link)

 

alternativ:

www.kbv.de/media/sp/Sozialpsychiatrie-Vereinbarung.pdf

gültig ab 01.07.2009