Vertragsärzte können sich an der vertraulichen Spurensicherung bei Opfern von Übergriffen beteiligen.
Mittels vertraulicher Spurensicherung können Opfer von Übergriffen zunächst ohne Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden eine gerichtsfeste Spurensicherung in Anspruch nehmen. Eine Anzeige kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zum Hintergrund
Bereits am 1. März 2020 hat der Gesetzgeber die vertrauliche Spurensicherung, welche bislang von verschiedensten Institutionen durchgeführt wurde, als Krankenbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Seit dem 1. April 2026 kann die vertrauliche Spurensicherung in Sachsen im Rahmen einer flächendeckenden zentralen Struktur in Anspruch genommen werden. Überwiegend wird die Leistung durch beteiligte Krankenhäuser und den Instituten für Rechtsmedizin der Unikliniken Dresden und Leipzig erbracht, es können sich jedoch auch interessierte Vertragsärzte beteiligen.
Voraussetzungen für Vertragsärzte
Teilnahmeinteressierte Vertragsärzte müssen im Wesentlichen Folgendes gewährleisten:
Untersuchungsmöglichkeit der teilnehmenden Vertragsärzte und zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen der Sprechstundenzeiten und in geeigneten Räumlichkeiten
Gewährleistung der Untersuchungsdurchführung und gerichtsfeste Dokumentation durch speziell und regelmäßig geschultes ärztliches und nichtärztliches Personal
Protokollierter Versand der Befunddokumentation einschließlich der Lichtbilder sowie der Asservate an das jeweils zuständige Institut für Rechtsmedizin in Dresden oder Leipzig
Bereitschaft, das Untersuchungsangebot nach innen und außen sichtbar zu machen sowie zur Vernetzung mit Opferhilfeinstitutionen (Gewaltschutzeinrichtungen, Beratungsstellen)
Vergütung und Abrechnung
Die Leistungsabrechnung zu Lasten der Krankenkassen darf nur für deren Versicherte erfolgten. Die Mitgliedschaft muss aufgrund des Vorzeigens der Versichertenkarte festgestellt werden. Das Einlesen der Versichertenkarte darf wegen der zu wahrenden Anonymität nicht erfolgen. Daher erfolgt die Abrechnung von erbrachten Leistungen gegenüber der zuständigen Krankenkasse anonymisiert in Papierform.
Die Vergütung beträgt 439,00 Euro netto je Fall. Allerdings muss hiervon ein Betrag von bis zu 125,00 Euro (je nach zu sicherndem Asservat) an das Institut für Rechtsmedizin in Dresden oder Leipzig abgeführt werden.
Das für Gewaltschutz in Umsetzung der Istanbul-Konvention zuständige Staatsministerium trägt die Kosten für die benötigten Spurensicherungskits, die Transportkosten der Asservate von den Leistungserbringern zu den asservierenden Stellen sowie die Kosten für die Ausbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals. Die Ausbildung erfolgt durch den Bellis e.V., Bornaische Straße 18, 04277 Leipzig (www.bellis-leipzig.de).
Behandlung
Die Behandlung umfasst Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen. Zudem müssen sichergestellte Befunde bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden ordnungsgemäß aufbewahrt werden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können.
Teilnahme
Interessierte Vertragsärzte können aufgrund einer Beitrittserklärung an der Vereinbarung teilnehmen:
Teilnahmewillige Vertragsarztpraxen werden gebeten, die ausgefüllte Beitrittserklärung (Anlage 8 der Vereinbarung) an die folgende Adresse der AOK PLUS zu schicken:
Tommy Griebel
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Bereich Ambulante Versorgung
Fachbereich Ambulante Versorgung
Samuel-Beck-Weg 4
99097 Erfurt
Telefon: 0800 10590-81328
E-Mail: tommy.griebel@plus.aok.de
– Fachbereich Verträge –