Die Inhalte des Vertrages PsycheAktiv Sachsen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und ggf. erforderlichen Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf geprüft.

Im Ergebnis dessen ergibt sich insbesondere im Hinblick auf den Ausschluss von Doppelversorgungen sowie im Hinblick auf die Leistungsvergütung die Notwendigkeit von Anpassungen, welche durch den 3. Nachtrag mit Wirkung zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Die wesentlichen Anpassungen im Einzelnen:

1. Ausschluss einer gleichzeitigen Versorgung nach der KSVPsych-RL

Die KSVPsych-RL schließt eine parallele Versorgung aufgrund der psychischen Erkrankung bzw. in verschiedenen Versorgungsnetzen aus. Folge- und sachrichtig wird dieser Ausschluss zur Vermeidung von Doppelversorgung bzw. Doppelvergütung auch im Rahmen des Vertrages PsycheAktiv Sachsen fixiert und umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass ein Versicherter nicht gleichzeitig an PsycheAktiv Sachsen und der KSVPsych teilnehmen und damit für diesen Versicherten keine parallele Abrechnung aus dem Vertrag PsycheAktiv Sachsen und dem Kapitel 37.5 EBM erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wurden die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (Anlage 1) sowie die Anlage 7a (Abrechnung Ärzte) aktualisiert.

2. Anpassung der Vergütung für Leistungen der Therapiebegleiter:
AbrechnungsnummerKurzbeschreibungVergütung bis 30.6.2026Vergütung ab 01.07.2026
98120Entlassmanagement47,50 €50,00 €
98125Betreuung außerhalb Praxis47,50 €50,00 €
98125KBetreuung außerhalb Praxis – Krise52,00 €55,00 €
98126Einzelbetreuung Praxis37,00 €40,00 €
98126VEinzelbetreuung Praxis (Video)37,00 €40,00 €
98127Gruppenarbeit mit Versicherten17,50 €18,00 €
98128Telefonische Kontaktaufnahme (10 min.)5,50 €5,50 €
98129Psychoeduktation Angehörige (ein Versicherter)37,00 €38,00 €
98130Psychoeduktation Angehörige (mehrere Vers.)17,00 €obsolet, wird gestrichen
 
3. Redaktionelle Anpassungen

Im Rahmen des 3. Nachtrages erfolgen formale Überarbeitungen sowie Aktualisierungen der datenschutzrechtlichen Inhalte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Vertrages und der Anlagen haben. 


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