Änderung der Vertragspartner und Beitritt von Kassen anderer Krankenkassenarten

Für den bundesweit gültigen Vertrag „Hallo Baby“ zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen gibt es folgende Änderungen zu beachten:

  • Der BKK Landesverband Süd wird als neuer Vertragspartner ab dem 01.01.2025 die Aufgaben der VAG Baden-Württemberg und der VAG Hessen fortführen (diese beiden VAGs werden zum 31.12.2024 aufgelöst und scheiden somit aus dem bisherigen Vertragsverhältnis aus).

  • Es können künftig neben den Betriebskrankenkassen auch Kassen anderer Krankenkassenarten dem Vertrag bei-treten (zum 01.01.2025 ist die BIG direkt gesund dem Vertrag beigetreten).

  • Aufgrund der zeitlich befristeten Geltung der Leistung „Ärztliches Beratungsgespräch zur Förderung der natürlichen Geburt“ bis zum 31.12.2024 sind wurden bei den Vertragszielen und Anlagen Anpassungen vorgenommen.

Diese Neuerungen sind in einem 9. Nachtrag geregelt, der zum 01.10.2024 in Kraft getreten ist.

Eine aktuelle Lesefassung des Vertrags sowie die dazugehörigen aktualisierten Anlagen ist auf der Internetseite der KV Sachsen zu finden:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Recht und Vertrag > Verträge A–Z > H > Hallo Baby - BKK gemäß § 140a SGB V (ab 01.02.2019, geänd. ab 01.10.2024)