Der Vertrag auf der Grundlage § 140a Abs. 1 SGB V „Willkommen Baby“ über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Schwangeren zwischen der DAK Gesundheit, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. und der KV Sachsen wurde zum 31.03.2025 seitens der DAK Gesundheit gekündigt.
Bis zum 31.03.2025 können sich Versicherte noch in den Vertrag einschreiben, die vertraglichen Leistungen werden den vertraglichen Bedingungen entsprechend über den 31.03.2025 hinaus gewährt.