Schutzimpfung gegen Chikungunya aufgenommen

Die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) und die KV Sachsen haben vereinbart, die Schutzimpfung gegen Chikungunya rückwirkend in die Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen aufzunehmen. Die ärztliche Leistung kann seit 25. Oktober 2025 erbracht und mit der Ziffer 89139Y abgerechnet werden.

Sie wird (bedingt durch die jährliche Weiterentwicklung der Vergütung) seit 01.01.2026 mit 8,98 Euro vergütet. Der Impfstoff ist patientenkonkret zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu verordnen. Der Nachtrag zur o. g. Vereinbarung befindet sich derzeit im Unterschriftsverfahren.

– Fachbereich Veträge/kos –

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