Zum 1. Januar 2026 wurde die GOP 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 neu in die Onkologie-Vereinbarung (nach der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aufgenommen.

Die Anpassung der regionalen Vergütungsanlage befindet sich derzeit als „1. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zur Onkologievereinbarung“ im Unterschriftsverfahren.

Onkologievereinbarung – Ergänzungsvereinbarung (ab 01.01.2025)

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