Zum 1. Januar 2026 wurde die GOP 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 neu in die Onkologie-Vereinbarung (nach der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) aufgenommen.
Die Anpassung der regionalen Vergütungsanlage befindet sich derzeit als „1. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zur Onkologievereinbarung“ im Unterschriftsverfahren.
Onkologievereinbarung – Ergänzungsvereinbarung (ab 01.01.2025)
– Fachbereich Verträge/erk –