| Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27.11.2024 wurde Ihrer Praxis bzw. Ihrem Träger eine neue Hybrid-DRG-Beauftragung übersandt. Wir haben in diesem Schreiben vorsorglich darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2025 Umsatzsteuerpflicht besteht. Da uns einige Anfragen erreichten, möchten wir klarstellen, dass die Umsatzsteuer nicht auf die Hybrid-DRG-Leistung selbst, sondern nur auf die Verwaltungskostenpauschale von 1,8% gezahlt wird. Beispiel: Bei einem Wert von 1.000,00 € für eine Hybrid-DRG, erheben wir einen Verwaltungskostenumlage von 18 € zzgl. 3,42 € Umsatzsteuer. Sollte es, durch das erste Schreiben zu Missverständnissen gekommen sein, bitten wir eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an 0351 8290-6606 oder per E-Mail an honorar@kvsachsen.de Mit freundlichen Grüßen Ihre KV Sachsen |
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