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KV Sachsen KVS akut

An alle sächsischen Vertragsärzte, die uns mit der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen beauftragt haben

Hybrid-DRG – Umsatzsteuer auf Verwaltungskostenumlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.11.2024 wurde Ihrer Praxis bzw. Ihrem Träger eine neue Hybrid-DRG-Beauftragung übersandt.

Wir haben in diesem Schreiben vorsorglich darauf hingewiesen, dass ab 01.01.2025 Umsatzsteuerpflicht besteht. Da uns einige Anfragen erreichten, möchten wir klarstellen, dass die Umsatzsteuer nicht auf die Hybrid-DRG-Leistung selbst, sondern nur auf die Verwaltungskostenpauschale von 1,8% gezahlt wird.

Beispiel: Bei einem Wert von 1.000,00 € für eine Hybrid-DRG, erheben wir einen Verwaltungskostenumlage von 18 € zzgl. 3,42 € Umsatzsteuer.

Sollte es, durch das erste Schreiben zu Missverständnissen gekommen sein, bitten wir eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an 0351 8290-6606 oder per E-Mail an honorar@kvsachsen.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KV Sachsen

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden


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