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KV Sachsen KVS akut

An alle Mitglieder, welche die KV Sachsen mit der Abrechnung ihrer Hybrid-DRG-Leistungen beauftragt haben

Abrechnung von Postoperativen Behandlungen im Rahmen von Hybrid-DRG

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Aufnahme der dritten Bestimmung zum Abschnitt 31.1.1 verlängert wurde, und somit auch im Jahr 2025 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Dies bedeutet, dass postoperative Behandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Leistungen gemäß der Hybrid-DRG-Verordnung auch weiterhin nach den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 31.4. berechnungsfähig sind.

Bei der Abrechnung wird dabei weiterhin unterschieden, ob die postoperativen Leistungen durch den Operateur selbst, oder mittels Überweisung durch einen Fachkollegen durchgeführt werden.

Die bisherige Unterscheidung, ob es sich bei dem Eingriff um einen OPS-Code aus der Anlage 2 des EBM handelt, entfällt hingegen. Ab dem Abrechnungsjahr 2025 müssen zu allen postoperativen Behandlungskomplexen nach einer als Hybrid-DRG abgerechneten Operation zusätzlichdie Kennziffer 88110 angesetzt werden.

Die entsprechenden postoperativen Behandlungskomplexe sind weiterhin gemäß dem OPS-Code der Hauptoperation gemäß Anhang 2 EBM berechnungsfähig. Sofern der OPS-Code nicht in Angang 2 EBM enthalten ist, kann der Operateur die Gebührenordnungsposition 31611 EBM, der auf Überweisung tätige Fachkollege die Gebührenordnungsposition 31610 EBM ansetzen. Wird die postoperative Behandlung an einen hausärztlich tätigen Kollegen überwiesen, so kann dieser, unabhängig vom OPS-Code die GOP 31600 EBM abrechnen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung der neuen Kennziffer 88115F, welche Sie als Operateur am Tag der Operationsleistung in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegen, und im Rahmen der Quartalsabrechnung an die KV Sachsen übermitteln müssen. Dies ist zwingend notwendig, um die Überprüfung des vorgegebenen Leistungszeitraumes (1.-21. Tag nach der Operation) zu gewährleisten.

Abrechnung der postoperativen Behandlung durch den Operateur

Postoperative Behandlung: GOP 316xx
Kennzeichnungsziffer: GOP 88110
Kennzeichnungsziffer: GOP 88115F (am Tag der OP)

Sofern Sie die postoperative Behandlung an einen Fachkollegen überweisen, geben Sie auf dem Überweisungsschein bitte nicht nur die Nachsorgeziffer, sondern auch das OP-Datum sowie die GOP 88110 an, damit der die Nachsorge übernehmende Fachkollege informiert ist, dass der betreffende Eingriff im Rahmen einer Hybrid-DRG vorgenommen wurde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gern telefonisch unter 0351 8290-6606 oder per E-Mail unter abrechnung@kvsachsen.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Sylvia Krug
Stellv. Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden


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