Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.01.2025 werden die einzelnen Hybrid-DRG-Leistungen über das Hybrid-DRG-Portal zur Abrechnung gebracht und gesondert an die Kostenträger zur Prüfung übermittelt. Seitdem konnten bereits eine Vielzahl an Hybrid-DRG-Leistungen zur Auszahlung gebracht werden. Eine Übersicht der vergüteten Fälle finden Sie je Auszahlungslauf innerhalb des Hybrid-DRG-Portals in Ihrem Postkorb. In einigen Fällen kam es seitens der Kassen jedoch zu Beanstandungen, d.h. die Vergütung der Fälle wurden nicht zur Auszahlung gebracht. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Fall zur Korrektur zurückgegeben oder von Seiten der Kasse storniert wurde. Ob für eine erneute Übermittlung der Rechnung mit korrigierten Angaben eine Korrektur der erfassten Daten zulässig ist oder die Daten neu erfasst werden müssen (Abrechnung unter einer abweichenden Fall-ID/Fall muss in der Anwendung neu angelegt werden), obliegt allein der Entscheidung des jeweiligen Kostenträgers und ist nicht von uns als Abrechnungsdienstleister beeinflussbar. Sie erhalten von uns eine Fehlermeldung zu jedem beanstandetem Fall, die neben der Rückmeldung durch den Kostenträger auch einen Korrekturhinweis enthält. Diese finden Sie in der Dokumentenablage. Der Titel setzt sich aus Ihrer HBSNR, dem Datum und „Kassenrueckmeldung“ zusammen. Sollte eine Korrektur durch den Kostenträger nicht zugelassen sein (Fall im Status „Storno durch KT“), können Sie versuchen, den Fall durch Duplizieren und Korrektur der beanstandeten Daten unter einer neuen Fall-ID erneut geltend zu machen. Das Vorgehen zur Fallduplizierung ist im aktuellen Leitfaden im Mitgliederportal beschrieben. Bitte schauen Sie regelmäßig im Portal nach, ob ein Fall zur Korrektur zurückgegeben oder seitens des Kostenträgers storniert wurde. Wir empfehlen Ihnen, die Korrektur bzw. die Neueinreichung des Falles schnellstmöglich vorzunehmen, um die Zeitspanne von 6 Monaten nach Leistungsdatum einzuhalten. Die zur Datenabholung bereitgestellten Fälle werden in der Regel donnerstags an die Kassen versandt. Bei Fragen wenden Sie sich gern an 0351 8290-6606 oder per E-Mail an abrechnung@kvsachsen.de Mit freundlichen Grüßen Ihre KV Sachsen |