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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresbeginn trat in Sachsen die bundesweite Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) in Kraft. Die sächsischen Krankenkassen und die KV Sachsen konnten sich weiterführend auf regionale Ergänzungen bzw. Besonderheiten zur bundesweiten Vereinbarung (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten) verständigen. Die KV Sachsen informierte hierzu mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 die onkologisch verantwortlichen Ärzte bzw. deren Praxisinhaber sowie auf der Internetpräsenz. Im Zuge der Abrechnungsprüfung sowie aufgrund vieler Rückfragen haben wir festgestellt, dass Bedarf an weiterführenden Informationen zur Abrechnung besteht. Aus diesem Grund haben wir die zentralen Änderungen für Sie zusammengefasst und möchten Ihnen diese als Handout zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie die Hinweise zur Abrechnung der Onkologie-Vereinbarung zu beachten, auch um Anträge durch die Kostenträger zu vermeiden. Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Zusammenhang zur Nutzung der Vorabprüfung im Mitgliederportal vor Einreichung Ihrer Abrechnung hinweisen. Viele Sachverhalte werden hier bereits in den Korrekturlisten behinweist. Wir hoffen, dass die Informationen zur Klarstellung der möglicherweise noch offenen Fragen dienen. Sollten weiterhin Fragen offen sein, wenden Sie sich gern per E-Mail an abrechnung@kvsachsen.de. Download: Hinweise zur Abrechnung der Onkologie-Vereinbarung Weiterführende Informationen:
Ihre KV Sachsen |
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