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| Sehr geehrte Damen und Herren, wird ein KTW für eine Fahrt zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse beauftragt, trägt der Anfordernde das finanzielle Risiko. Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme muss mit einer Zahlungsaufforderung des Dienstleisters gerechnet werden. Da wir vermehrt feststellen, dass auch Praxen den KTW für ihre Patienten anfordern, besteht auch für diese das Risiko einer Rückforderung. Wir weisen daher dringend darauf hin, dass Fahrten mittels KTW zur ambulanten Behandlung grundsätzlich vor Fahrtantritt durch die Krankenkasse zu genehmigen sind. Der Fachbereich Veranlasste Leistungen möchte Ihnen gern anlassbezogen ein Austauschmedium anbieten und Sie hierfür am 17.10.2025 von 13 bis 14 Uhr zu einer Online-Sprechstunde einladen. Bei Interesse können Sie sich mit dem Betreff Online-Sprechstunde unter Angabe Ihrer BSNR sowie Anzahl der Teilnehmer bis zum 10.10.2025 per E-Mail (veranlasste-leistungen@kvsachsen.de) an uns wenden. Am 13.10.2025 erhalten alle Interessenten einen Teilnahmelink per E-Mail zugesandt. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Fachbereich Veranlasste Leistungen Telefon: 0351 8290-70513 E-Mail: veranlasste-leistungen@kvsachsen.de Mit freundlichen Grüßen Ihre KV Sachsen |
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