Falls diese Nachricht nicht richtig dargestellt wird, können Sie sie hier lesen.
KV Sachsen KVS akut

An alle Hausärzte

 

Abrechnung von HzV-Leistungen – muss ich mit Honorarkürzungen rechnen?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Honorarbescheiden der letzten Quartale haben Sie es vielleicht bereits gelesen – bezüglich der Falschabrechnung von HzV-Leistungen hat das BSG ein Urteil gesprochen. Eine Abrechnung von im HzV-Vertrag enthaltenen Leistungen über die KV Sachsen ist für an der HzV teilnehmende Ärztinnen und Ärzte nach aktueller Rechtssprechung nicht zulässig. Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass es aufgrund dessen zu Honorarkürzungen kommen kann.

Uns erreichen viele Rückfragen zu diesem Thema, weshalb wir Sie heute erneut darüber informieren möchten. Von Honorarkürzungen sind Sie nur dann betroffen, wenn Sie selbst an der HzV teilnehmen und in die HzV eingeschriebene Versicherte – auch im Vertretungsfall – über die KV abrechnen.

Sollten Sie nicht an der HzV teilnehmen, so können Sie alle erbrachten Leistungen – unabhängig vom HzV-Status des jeweiligen Patienten – wie gewohnt über die KV abrechnen. Sie sind in diesem Fall weder in der Lage noch dazu verpflichtet, den HzV-Status von Patienten abzurufen. Damit ist auch die Vertretbarkeit untereinander unabhängig von der HzV-Teilnahme gesichert.

Nehmen Sie an der HzV teil, so informieren Sie sich bitte über die HÄVG bzgl. des korrekten Abrechnungsweges. Bitte beachten Sie, dass Sie u. U. auch dann als HzV-Teilnehmer geführt werden, wenn Sie – z. B. vor geraumer Zeit – Ihre Teilnahme erklärt, jedoch keine Versicherten eingeschrieben haben. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei der HÄVG nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre KV Sachsen

 

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Leistungsabrechnung

0351 8290-70210
abrechnung@kvsachsen.de

 

 

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden

 


Vom Newsletter abmelden