Falls diese Nachricht nicht richtig dargestellt wird, können Sie sie hier lesen.
KV Sachsen KVS akut

An alle Ärzte und Psychotherapeuten

 

Ende der RSA-Verschlüsselung in der Telematikinfrastruktur

 

Das bisher geltende RSA-Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) wird zum Jahresende 2025 durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verschlüsselungsverfahren ersetzt. Davon können auch viele Komponenten, die in Praxen eingesetzt werden, betroffen sein: Konnektor, elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B), Gerätekarte in den eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT), Praxisverwaltungssystem (PVS) und Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM).

Um Betriebseinschränkungen durch den Ausfall einer der oben genannten Komponenten in Ihrer Praxis zu vermeiden, prüfen Sie bitte anhand der nachfolgend verlinkten Checkliste, ob Komponenten vom notwendigen Zertifikatswechsel betroffen sind:

 

Checkliste RSA-Verschlüsselung

 
Download
 

Ausführliche Informationen zu dem geplanten Austausch finden Sie in den Veröffentlichungen der KV Sachsen oder in einer Veröffentlichung der für die Telematikinfrastruktur verantwortlichen gematik GmbH.

 

Ein Überblick der konkret betroffenen Komponenten

 

Konnektor

Konnektoren haben eine reguläre Laufzeit von fünf Jahren ab Herstellung. Vor September 2020 produzierte Konnektoren (sogenannte „RSA-only-Konnektoren“) sind nur bis zum 31.12.2025 funktionsfähig. Eine Laufzeitverlängerung dieser betroffenen Konnektoren ist aufgrund der Umstellung auf den Verschlüsselungsalgorithmus ECC zum Jahresende 2025 technisch nicht möglich. Diese müssen durch neue Konnektoren oder durch eine TI-Gateway-Anbindung abgelöst werden. Die TI-Gateway-Anbindung wird von der gematik empfohlen, da Einbox-Konnektoren (physisch in der Praxis stehende Konnektoren) nur noch bis 2030 unterstützt werden.

 

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) – Herausgeber Sächsische Landesärztekammer

eHBA der Generation G2.0, die ausschließlich die RSA-Verschlüsselung unterstützen müssen bis zum 31.12.2025 ausgetauscht werden.
Mit den für den Austausch zuständigen Kartenanbietern ist abgestimmt, alle von der Umstellung betroffenen Ausweise bis zum Ende des Jahres 2025 zu tauschen. Die Anbieter informieren ihre Kunden per E-Mail und teils per Brief über den erforderlichen Austausch. Nach Informationen der gematik vom 14.11.2025 sollen Restkarten der Generation eHBA G2.0, die auch nach dem 01.01.2026 im Einsatz sind, bis zum 30.06.2026 übergangsweise weiter genutzt werden können.

 

Praxisausweis (SMC-B) – Herausgeber KV Sachsen

Praxisausweise der Generation G2.0, die ausschließlich die RSA-Verschlüsselung unterstützen, müssen bis zum 31.12.2025 ausgetauscht werden.

Mit den für den Austausch zuständigen Kartenanbietern ist abgestimmt, alle von der Umstellung betroffenen Ausweise bis zum Ende des Jahres 2025 zu tauschen. Die Unternehmen Medisign GmbH und D-Trust GmbH haben Ihre Kunden bisher mehrfach per E-Mail* informiert, dass ein Austausch erforderlich ist. T-Systems hat seine Kunden postalisch informiert. Nach Informationen der gematik sollen Restkarten der Generation SMC-B G2.0 die auch nach dem 01.01.2026 im Einsatz sind, übergangsweise bis 30.06.2026 weiter funktionsfähig bleiben.

*an die im Antrag der SMC-B Bestellung durch den Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse

 

Gerätekarte im Kartenterminal (gSMC-KT)

gSMC-KT der Generation G2.0, die ausschließlich das RSA-Verschlüsselungsverfahren nutzen, müssen bis spätestens 31.12.2026 ausgetauscht werden. Ein früherer Austausch wird durch die gematik empfohlen, eine Weiternutzung über 2025 hinaus aber technisch und rechtlich geduldet.

Eine neue gSMC-KT kann z.B. beim Hersteller des Kartenterminals oder teilweise auch über Ihren PVS-Anbieter bestellt werden.

 

KIM-Clientmodul

Auch im KIM-Dienst ändert sich der genutzte Verschlüsselungsalgorithmus. Updates sollten daher unbedingt zeitnah eingespielt werden, um die Funktionalität sicherzustellen.

 

Primärsystem / PVS (Praxisverwaltungssoftware)

Auch im Primärsystem ändert sich der genutzte Verschlüsselungsalgorithmus. Updates des PVS-Anbieters sollten daher grundsätzlich immer zeitnah eingespielt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KV Sachsen

 

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Digitalisierung

0351 8290-73333
beratung-digitalisierung@kvsachsen.de

 

 

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden

 


Vom Newsletter abmelden