Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab ab 1. Januar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 1. Januar 2026 gilt im fachärztlichen Versorgungsbereich eine neue Honorarverteilung. Die bisherige RLV/QZV-Regelung wird abgeschafft.
Neben einer gerechteren Verteilung soll dadurch eine größere Transparenz und die Möglichkeit einer schnelleren Anpassung an gesetzliche Vorgaben und neue Versorgungssituationen in Sachsen ermöglicht werden.
Was sich konkret ändert:
Die RLV/QZV-Systematik wird durch neue Instrumente der Leistungssteuerung ersetzt.
Die Zusammensetzung der Vergleichsgruppen im fachärztlichen Bereich wird neu gestaltet, womit auf Änderungen in der Bedarfsplanung reagiert wird und u. a. kleinere mit größeren Vergleichsgruppen zusammengeführt werden.
Mehr Fokus auf Versorgungsgesichtspunkte: Durch die Vergütung von Leistungen ohne zusätzliche Leistungssteuerung im HVM werden gezielt Leistungsanreize gesetzt.
Höhere Flexibilität: Durch die neue Honorarverteilung kann schneller auf neue gesetzliche Vorgaben und aktuelle Versorgungsherausforderungen reagiert werden.
Aus diesem Grund entfällt ab Quartal 1/2026 auch die gewohnte Mitteilung zu den RLV/QZV-Fallwerten.
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