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KV Sachsen KVS akut

An alle Hausärzte

 

Vorhaltepauschale ab 01.01.2026 – Hinweise zur Erfüllung des Kriteriums "Sprechstunden/Praxisöffnungszeiten"

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Realisierung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) erfolgt zum 1. Januar 2026 eine Neuregelung zur Berechnung der Vorhaltepauschale.

Die Grundsystematik bleibt auch in der Neufassung weitestgehend bestehen. Jedoch ist die Höhe der neuen Vorhaltepauschale nun an das Erreichen definierter Kriterien geknüpft. Detailliertere Informationen zu den neuen Regelungen und den einzelnen Kriterien finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Aktuelle Informationen > Vorhaltepauschale 2026 im Überblick

Eines der definiteren Kriterien sind die „Sprechstunden/Praxisöffnungszeiten“. Dies bedeutet ein Angebot von mindestens 14-tägig stattfindenden Sprechstunden:

am Mittwoch nach 15 Uhr und/oder

am Freitag nach 15 Uhr und/oder

nach 19 Uhr an mindestens einem Werktag und/oder

vor 8 Uhr an mindestens einem Werktag

Der Samstag gilt als Werktag. Auch hier können somit Sprechzeiten vor 8:00 Uhr, respektive nach 19:00 Uhr berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass dieses Kriterium nur als erfüllt gilt, sofern die Dauer einer Sprechstunde bei einem der genannten Zeitfenster von mindestens 60 zusammenhängenden Minuten umfasst ist. Eine Verlängerung der Sprechstunde um 30 Minuten reicht demnach nicht zur Erfüllung des Kriteriums aus.

 
 
 

Ausführliche Informationen zu den Sprechzeiten sowie das erforderliche Meldeformular zur Änderung von Sprechzeiten – Hausärzte finden Sie unter:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Praxisorganisation > Ärztliche Tätigkeit > Sprechzeiten

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KV Sachsen

 

Ihr Ansprechpartner

Fachbereich Leistungsabrechnung

0351 8290-70210
abrechnung@kvsachsen.de

 

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden

 


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