Seit Ende Mai 2024 stehen Ihnen die angepassten Formulare zur Abrechnung von Reisekosten im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in der KV Sachsen zur Verfügung. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist die KV Sachsen verpflichtet, die Steuer-ID für die Mitteilungsverordnung zu erfragen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Geschäfts- oder Privatkonto handelt. Die alten Formulare können nicht mehr verwendet werden.