Der G-BA hat die Aufnahme weiterer Eingriffe in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen:
Eingriffe zum Hüftgelenksersatz zum 1. Juli 2024 für folgende in Frage kommende Fachgruppen: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin
Eingriffe an Aortenaneurysmen zum 1. Oktober 2024 für folgende in Frage kommende Fachgruppen: Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Kardiologie
Damit haben Patienten zukünftig das Recht, vor diesen Eingriffen und unabhängig von der jeweiligen Grunderkrankung, eine qualifizierte zweite Meinung einzuholen.
G-BA: Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren