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KV Sachsen KVS kompakt
Countdown to 2025. Loading year from 2024 to 2025. New year start concept

15. Januar 2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

heute erreicht Sie ein neuer Newsletter der KV Sachsen. Er hält folgende Themen für Sie bereit:

Bundesweiter ePA-Rollout verschiebt sich! – Vorerst keine Sanktionen und Kürzungen

Webinarreihe Ihrer KV Sachsen gemeinsam mit PVS-Anbietern zur ePA

Seit 1. Januar 2025 gültige Beschlüsse aus der Vertreterversammlung

MGV-Vereinbarung 2025: Förderungswürdige Leistungen

Elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis

Neue Möglichkeit zur Beschäftigung ausländischer Ärzte in Sachsen geschaffen

Bewerbung noch bis 31. Januar 2025 möglich: Medizin studieren auch ohne 1,0

Save the Date: „KV im Dialog“ 2025

Fortbildungsangebote 2025

Bundesweiter ePA-Rollout verschiebt sich! – Vorerst keine Sanktionen und Kürzungen

Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind nicht mehr verpflichtet, bis zum 15. Januar 2025 das Modul für die elektronische Patientenakte (ePA), Version 3.0 (oder auch „ePA für alle“ genannt), in allen Praxen bundesweit bereitzustellen. Ärzte und Psychotherapeuten außerhalb der Testregionen (Hamburg, Franken sowie Teile von Nordrhein-Westfalen) werden erst nach Verkündung der erfolgreichen Erprobung der ePA in den Testregionen und dem Rollout des ePA-Moduls in den PVS-Systemen verpflichtet, die ePA bundesweit zu nutzen. Es wird vorerst keine Sanktionen und keine Kürzung der TI-Pauschalen bei fehlender ePA 3.0 durch die KV Sachsen geben.

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Webinarreihe Ihrer KV Sachsen gemeinsam mit PVS-Anbietern zur ePA

Ab 2025 wird die Nutzung und somit die Befüllung der elektronischen Patientenakte 3.0 (ePA) in den Praxen zur neuen (verpflichtenden) Aufgabe. Während die Einführungsphase der ePA in den drei Testregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens zum 15. Januar 2025 startet, möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, die Funktionalitäten und die Nutzung des ePA-Moduls am Beispiel einiger Praxisverwaltungssysteme (PVS) in der Praxis kennenzulernen. Für die sieben Webinar-Termine zwischen dem 15. Januar und 5. Februar 2025 laden wir Sie als Leistungserbringer und medizinisches Fachpersonal herzlich ein.

Termine und Anmeldung

Seit 1. Januar 2025 gültige Beschlüsse aus der Vertreterversammlung

Die KV Sachsen stellt Ihnen kurz wichtige Beschlüsse aus der 88. Vertreterversammlung am 27. November 2024 vor, welche seit dem 1. Januar 2025 gelten. Einen ausführlichen Bericht zur Vertreterversammlung lesen Sie in der Ausgabe 01-02/2025 der KVS-Mitteilungen.

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MGV-Vereinbarung 2025: Förderungswürdige Leistungen

Im Rahmen der Verhandlungen zur MGV-Vereinbarung 2025 haben sich die Vertragspartner auch auf die unter „Mehr erfahren“ aufgeführten förderungswürdigen Leistungen verständigt. Wir bitten Sie, diese Hinweise ab dem Quartal 1/2025 zu berücksichtigen. Alle Details zu den aktuell gültigen förderungswürdigen Leistungen erhalten Sie zudem hier.

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Elektronische Ersatzbescheinigung als Versicherungsnachweis

Patienten ist es seit November 2024 möglich, die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zu nutzen, wenn ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis nicht eingelesen werden kann. Die Anwendung dieses Verfahrens ist derzeit für Krankenkassen und Arztpraxen noch freiwillig, weshalb davon auszugehen ist, dass die Umsetzung bei den Krankenkassen noch nicht flächendeckend erfolgt. Versicherte sollten somit im Bedarfsfall prüfen, ob diese Möglichkeit bei ihrer jeweiligen Krankenkasse bereits besteht.

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Neue Möglichkeit zur Beschäftigung ausländischer Ärzte in Sachsen geschaffen

Seit Januar 2025 besteht nun erstmalig für ausländische Ärzte mit Berufserlaubnis die Möglichkeit, noch vor Erteilung der Approbation in sächsischen Praxen als Ausbildungsassistenten eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen. Mit der Schaffung dieser neuen Möglichkeit ärztlicher Tätigkeit soll die ambulante Versorgung in den sächsischen Regionen gestärkt werden.

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Bewerbung noch bis 31. Januar 2025 möglich: Medizin studieren auch ohne 1,0

Im Modellprojekt „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ werden die Studiengebühren für das deutschsprachige Medizinstudium an der ungarischen Universität Pécs übernommen. Dafür absolvieren die Projektteilnehmer nach ihrem Studium der Humanmedizin die Facharztweiterbildung im Gebiet der Allgemeinmedizin in Sachsen und werden anschließend für mindestens fünf Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in Sachsen (außerhalb der Städte Dresden, Radebeul, Leipzig und Markkleeberg) tätig.

Gerne können Sie diese Empfehlung an Interessenten weitergeben.
Bewerbungszeitraum: 1. bis 31. Januar 2025

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Save the Date: „KV im Dialog“ 2025

12.03.2025 | Leipzig
10.09.2025 | Dresden

Merken Sie sich gern die diesjährigen Termine der satzungsgemäßen Informations- und Mitgliederveranstaltung „KV im Dialog“ vor.
Am 12. März 2025 dürfen Sie sich auf spannende Einblicke und Diskussionen zum Thema „Gerechtigkeit in der Verteilung medizinischer Ressourcen“ freuen. Über die genauen Themen, den Ablauf und den Veranstaltungsort informieren wir Sie zu gegebener Zeit in einer persönlichen Einladung per E-Mail.

Sie waren bei der Auftaktveranstaltung am 6. November 2024 in Chemnitz nicht dabei? Einen Bericht sowie den Link zur Aufzeichnung von „KV im Dialog“ zum Thema „KI: Die Zukunft der Medizin?!“ finden Sie hier.

Fortbildungsangebote 2025

Der Online-Veranstaltungskalender

Informationen zu Veranstaltungen für Fort- und Weiterbildung erhalten Sie stets aktuell auf der Internetpräsenz der KV Sachsen.

Filtern Sie nach Zeiträumen, Kategorien, Zielgruppen und Veranstaltungsorten sowie verfügbaren und neuen Veranstaltungen oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Bei Interesse an einer Veranstaltung können Sie sich direkt anmelden.

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01099 Dresden


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